Wir Beraten Unternehmen, selbständige & Privatpersonen. Dabei sind wir spezialisiert auf die Film-, Werbe- & Internetbranche & Internat. Steuerrecht.
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Mitarbeiter2
Leistungsübersicht
Steuerberatung für Filmhersteller, Blogger, Influencer, YouTuber & Co
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden Künstler und Mandate aus der Medienbranche sowie das internationale Steuerrecht. Wir betreuen u.a. Mandanten aus den Bereichen Fernseh- oder Dokumentarfilme, Kino und Werbung sowie Blogger, Influencer, YouTuber und Let´s Player.
Themen der Kanzlei

Blogger, Influencer, YouTuber & Co
Als Pioniere haben wir uns mit steuerlichen Aspekten dieser Branche ausführlich befasst. Häufig entwickelt sich eine Einkommensquelle hier durch Zufall. Ob zufällig oder geplant; hier sollten von Beginn an zahlreiche Besonderheiten beachtet werden, um steuerlich und finanziell keinen Schiffbruch zu erleiden. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten ausführlich zu beraten, damit wir sowohl Einnahmen, als auch Ausgaben vollständig und korrekt ermitteln, um Ihre Tätigkeit und Ihre Steuern optimal zu gestalten.
Hierzu haben wir u.a. unseren Einsteigerleitfaden "Vom Influencer zum Insolvenzer" veröffentlicht, der im Buchhandel zu beziehen ist.

Filmproduzenten, Filmschaffende
Filmfördermittel, Künstlersozialabgabe, Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Künstler/Lizenzen: Die Filmbranche weißt steuer- und sozialversicherungsrechtlich zahlreiche Besonderheiten auf. Dieser Tätigkeitsschwerpunkt hat sich aus jahrelanger Berufspraxis in der Filmbranche gewissermaßen natürlich ergeben.

Internationales Steuerrecht
Ob eine die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte, die Nutzungsüberlassung von Lizenzen oder die Ferienimmobilie auf einer Mittelmeerinsel: Unser Leben und die Geschäftsbeziehungen werden zunehmend internationaler. Unsere Branchenschwerpunkte bringen viele Bezüge zum internationalen Steuerrecht hervor. Wir beraten Sie gerne bei Fragen im Bereich des internationalen Steuerrechts.