Rechts\Fachanwälte,Steuerberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung, Rechtsanwalt www.biesdorf-kram.de
Team der Kanzlei
Steuerberater 6
Rechtsanwälte 6
Wirtschaftsprüfer 1
Mitarbeiter70
Leistungsübersicht
Biesdorf,Kram & Partner
Biesdorf, Kram & Partner ist eine interdisziplinäre Kanzlei von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Gegründet 1963, hat unsere Kanzlei heute über 70 Voll- und Teilzeitmitarbeiter. Die Führung der Partnerschaft besteht aus den vier Partnern Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Friedhelm Biesdorf, Rechtsanwalt Kai Biesdorf, Steuerberaterin Michaela Steil-Kram sowie Steuerberater Stephan Meyer. Unser Tätigkeitsfeld umfasst alle Bereiche der Rechtsberatung und -vertretung, der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung (ausschließlich in der Biesdorf Wirtschaftsberatungs- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) sowie die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung. Wir verstehen uns in erster Linie als Partner unserer Mandanten, der sie im Rahmen der Beratung mit konstruktiven und pragmatischen Lösungen unterstützt, und neben den juristischen und steuerlichen Gesichtspunkten, auch die betriebswirtschaftlichen und menschlichen Aspekte im Blick hat.
Themen der Kanzlei
Systemgastronomie
Wir sind als Steuerberater seit Jahrzehnten auf die klassische Steuerberatung, die Konzeptionsberatung sowie die betriebswirtschaftliche Beratung von Systemgastronomiebetrieben bekannter Franchisegeber spezialisiert. Durch die Kenntnis der jeweiligen Systemgastronomiestrukturen sind uns deren Bedürfnisse bekannt, sodass wir unsere Arbeitsweise und Beratung hierauf abstellen können. Die Einbindung entsprechender Datensätze der Mandanten in unsere Systeme ist hierbei selbstverständlich.
Unternehmensnachfolge/Erbschaftsteuererklärung
Laut Erhebungen der KFW aus 2017 sind 32 % der Inhaber der Betriebe in Rheinland-Pfalz und dem Saarland älter als 55. Bei den KMU planen 10 % die Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen Sie hierbei.
Familien- und Erbrecht/Erbschaftsteuererklärung
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen.
Gerne beraten wir Sie über frühzeitige Regelung der Unternehmens- und Erbfolge, um Steuernachteile zu vermeiden und insbesondere auch Erbstreitigkeiten aus der Familie fern zu halten. Durch das Mittel der Testamentsvollstreckung lässt sich die Verwaltung/Auseinandersetzung des Nachlasses auf verlässlicher Basis nach den Wünschen des Erblassers gestalten.
Nach dem Erbfall beraten wir Sie zu Auseinandersetzungsvereinbarungen in der Erbengemeinschaft und vertreten Sie bei der Durchsetzung/Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Wir vertreten Sie ebenfalls in Erbscheins- und Teilungsversteigerungsverfahren.
Außerdem beraten wir Sie bei der Abfassung und Gestaltung von Patientenverfügungen.
Arbeitsrecht und Kündigungsschutz
Das Arbeitsrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland, die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und denen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbänden), dem so genannten kollektiven Arbeitsrecht. Häufigster Streitpunkt im Arbeitsrecht ist die Kündigung, sei es die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung oder die betriebsbedingte Kündigung. Außerhalb des Kleinbetriebs regelt das Kündigungsschutzgesetz die Bedingungen, die bei einer Kündigung vorliegen müssen. Doch auch bei einer Kündigung im Kleinbetrieb gibt es eine Reihe von Vorschriften, die beachtet werden müssen. Gleiches gilt für die Kündigung von Schwerbehinderten, Kündigungen in der Schwangerschaft oder Elternzeit. Der Arbeitnehmer muss im Falle einer Kündigung beachten, dass er die Frist für die Einlegung der Kündigungsschutzklage einhält.
Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen, d. h. natürlichen Personen oder juristischen Personen, und dem Staat und ist im Wesentlichen, neben Lenkungsnormen die Subventionscharakter haben, auf die Erzielung von Einnahmen zu Gunsten des Staates und des Gemeinwesens ausgerichtet. Das Steuerstrafrecht befasst sich mit den strafbewehrten Verstößen gegen das Steuerrecht. Das häufigste Delikt ist die Steuerhinterziehung durch Abgabe einer falschen oder fehlerhaften Steuererklärung. Bei Steuerdelikten handelt es sich entweder um Steuerstraftaten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bewehrt sind oder um oder Steuerordnungswidrigkeiten, bei denen eine Geldbuße droht.
Bau- und Architektenrecht
Der weit gefasste Begriff des Baurechts umfasst zunächst das private, als auch das öffentliche Baurecht. Während das private Baurecht in der Regel Werkverträge über Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Gegenstand hat, behandelt das öffentliche Baurecht im Wesentlichen Fragen der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Das Architektenrecht, welches neben dem eigentlichen Architektenvertrag zahlreiche weitere Rechtsfragen umfasst, ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung gekennzeichnet, welche bei der rechtlichen Beratung ebenso wie die ständigen Änderungen in der HOAI zu berücksichtigen sind.
Verkehrsrecht
Im Alltag jedes Bürgers ist das Straßenverkehrsrecht von großer Bedeutung. Hierbei nehmen das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsvertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie das Fahrerlaubnisrecht eine besonders wichtige Rolle ein.