Steuerberater Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen und deutschlandweit Wir kümmern uns um Ihre Einkommensteuererklärung
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Leistungsübersicht
Steuerberater Erik Koslowski
Wir sind ein hochmotiviertes junges Team und kümmern uns gerne um Ihre Einkommensteuererklärung und natürlich auch um alle anderen Steuerangelegenheiten. Schonen Sie Ihre Nerven und wir kümmern uns um die Steuerklärungen. Wir bieten online und vor Ort Termine. Eine Begegnung auf Augenhöhe ist uns sehr wichtig und prägen die Zusammenarbeit.
Je nach Lebenssituation erfordert das Steuerrecht in Deutschland diverse steuerliche Erklärungen von Einkommensteuererklärung, Erbschaftssteuererklärung, Grundsteuererklärung, Umsatzsteuerklärungen uvm. Haben Sie Fragen hierzu? Terminanfragen sind direkt über unsere Internetseite möglich.
Auch im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sind wir für Sie da. Gerne persönlich, aber "digital / online " können wir auch...
Themen der Kanzlei

Leistungen
Erstellen von Jahresabschlüssen Buchhaltung Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung Erbschaftssteuer Grundsteuer Steuerberatung Unternehmensberatung Einkommensteuererklärung Erstellung von Voranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen) Unternehmensgründung

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer Welche Vorgänge unterliegen der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer? Die häufigsten steuerpflichtigen Vorgänge entstehen durch den Erwerb von Todes wegen bzw. die freigebige Zuwendung unter Lebenden.
Erwerb von Todes wegen
• Durch den Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) im Ganzen auf den Erben (Alleinerben) oder auf die Erbengemeinschaft über. Dies kann durch die gesetzliche Erbfolge bzw. durch ein Testament erfolgen.
• Bei dem Vermächtnis handelt es sich um eine Zuwendung von Todes wegen. Hier wird der Vermächtnisnehmer nicht an der Erbeinsetzung beteiligt bzw. tritt er nicht in die Gesamtrechtsnachfolge ein. Vielmehr handelt es sich bei dem Vermächtnis um einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers an die jeweiligen Erben aufgrund eines Testaments bzw. den Erbvertrag.
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