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Richter Winter Fischer Steuerberatung

Langjährig etablierte Steuerberaterkanzlei in Schlüchtern. Mit 3 Steuerberatern und 12 Mitarbeiter*innen betreuen wir überregionale Mandanten.

Team der Kanzlei

Steuerberater 3

Mitarbeiter12

Leistungsübersicht

Unsere Philosophie

Unsere Philosophie

Unsere Kanzlei arbeitet teamorientiert, interdisziplinär, in verständlicher Sprache und mit einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Lösungsansatz. Ihr unternehmerisches Wachstum zu fördern, weiterzuentwickeln und langfristig zu sichern, ist unser Ziel. Dabei stehen neben dem Unternehmen die verantwortlichen Personen als Menschen gleichermaßen im Focus. Wir legen großen Wert auf Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Loyalität und Zuverlässigkeit. Dieser Werte bilden die Grundlage für unseren Wunsch, unsere Mandanten langfristig zu betreuen und zu begleiten. Dabei kennen wir sowohl unsere Kompetenzen als auch unsere Grenzen und arbeiten mit erfahrenen Kooperationspartnern zusammen.

Themen der Kanzlei

Steuerberatung

Die steuerlichen Fragestellungen im unternehmerischen Bereich sind vielfältig. Wir beraten Sie branchenübergreifend in sämtlichen Angelegenheiten, unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen als Freiberufler oder Gewerbetreibender, in Form einer Kapital- oder einer Personengesellschaft sowie als Einzelunternehmen, regional oder national oder international ausüben.

Bei der strategischen Gestaltungsberatung stehen wir Ihnen dabei in allen Fragen rund um die Strukturierung bzw. Umstrukturierung Ihres Unternehmens zur Seite. Dies betrifft nicht nur klassische Beratungsanlässe wie z. B. die Unternehmensgründung, den Unternehmenskauf und -verkauf, den Gesellschafterwechsel oder die Unternehmensnachfolge. Vor allem veränderte steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können mittelbar eine Umstrukturierung erfordern.

Immobilienberatung

Ob Sie Immobilien erwerben oder verkaufen, vermieten, verschenken oder vererben möchten, der Umgang mit Immobilien wirft aufgrund der komplexen Rechtslage zahlreiche steuerliche Fragen auf. Wir beraten Sie hinsichtlich der Steuersparpotenziale und weisen Sie auf mögliche Stolpersteine hin. Insbesondere bei gewerblich genutzten Immobilien können sich erhebliche steuerliche Risiken bei Umstrukturierungen oder der Unternehmensnachfolge ergeben. Wir zeigen Problemfelder auf und finden für Sie die optimale Lösung.

Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirte, die Ihren Gewinn nach den Grundsätzen der Pauschalierung oder durch Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung erstellen, finden bei uns kompetente Ansprechpartner, auch in umsatzsteuerlichen Sachverhaltsfragen.

Jahresabschlusserstellung

Die Anforderungen an einen qualifizierten Jahresabschluss sind unterschiedlich. Bei der Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen und Steuerbilanzen steht meist die steueroptimale Ausübung von Wahlrechten zur Verringerung der Steuerbelastung im Vordergrund.

Dagegen wird z.B. die Erstellung einer Handelsbilanz unter anderen bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt, z.B. zur Vorlage bei einer Bank oder zur Präsentation des Unternehmens für potentielle Käufer.

Die Erstellung von steuerlichen Sonderbilanzen wie z.B. einer Liquidationsbilanz oder Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind für unsere Kanzlei vertraute Sachverhalte.

Lohn-und Gehaltsbuchhaltung

Wir führen für Sie die laufende Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der dazugehörigen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen durch. Dabei sind uns die Besonderheiten bei der Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobs) oder Baulöhnen geläufig.

Zudem beraten wir Sie in lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. die Abrechnung von Arbeitgeberdarlehen, Kfz.-Gestellung oder betrieblicher Altersversorgung. Für die Optimierung von Lohnkosten oder die Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen stehen wir als Ansprechpartner unserer Mandanten zur Verfügung.

Soweit lohnsteuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Änderungen Auswirkung auf die Erstellung der Abrechnung Ihrer Arbeitnehmer haben, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin.

Die Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen zählt ebenso zu unseren Leistungen wie die Beratung zur Scheinselbständigkeit.

Finanzbuchhaltung

Eine gründliche Finanzbuchhaltung ist das Fundament für ein aussagefähiges Zahlenwerk, z.B. einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die laufende Erfassung der Anlagegüter zur Ermittlung der unterjährigen Abschreibungen ebenso wie die Pflege der Forderungs- und Verbindlichkeitskonten des Unternehmens.

Neben der beleghaften Erstellung der Finanzbuchführung bearbeiten wir Ihre Belege ebenso digital über die Scanlösung „Unternehmen Online“ von DATEV.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Grundlage für eine betriebswirtschaftliche Beratung bildet eine gründlich erstellte Finanzbuchhaltung. Daraus lassen sich betriebswirtschaftliche Auswertungen wie z.B. kurzfristige Erfolgsrechnung, interne und externe Betriebsvergleiche oder Branchenvergleiche anfertigen. Diese helfen uns, Ihre Fragen nach Ihrer Kostenstruktur, Rentabilität oder Liquidität zu beantworten.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei Existenzgründungen und Erweiterungen, Erstellen von Businessplänen und Investitionsrechnungen und begleiten sie zu Finanzierungsgesprächen.

Zu der betriebswirtschaftlichen Beratung zählt für uns ebenso die Unterstützung bei der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechung als auch z.B. die Durchführung einer Unternehmensbewertung.

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KONTAKT

Richter Winter Fischer Steuerberatung

Dreispitzenhohle 6
36381 Schlüchtern
Deutschland

rwf-steuerberatung.de

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