Wir, Köninger & Mathieu, sind Wegbegleiter für Unternehmen und Privatpersonen. Wir verstehen uns als Strategen und Planer Ihrer Existenz.
Team der Kanzlei
Steuerberater 3
Mitarbeiter25
Leistungsübersicht
Köninger und Mathieu - Die Steuerberater in Homburg
Wir, Köninger & Mathieu, sind Wegbegleiter für Unternehmen. Wir verstehen uns als Strategen und Planer Ihrer Existenz. Wir gehen gemeinsamen mit Ihnen den Weg und ebnen dabei auf Steuerebene Ihre Zukunft so zuverlässig wie nur möglich.
Wir sind eine langjährig tätige Steuerberatungskanzlei, die seit mehr als 50 Jahren überwiegend mittelständische Unternehmen und Freiberufler betreut. Wir beraten Sie auch zum Thema Existenzgründung und Unternehmensnachfolge. Gerade im Bereich Dienstleister, Handelsbetriebe und Handwerker haben wir weitreichende Erfahrungen. Gleichzeitig unterstützen wir aber auch Vereine und klären zum Thema Steuern bei Insolvenzbuchhaltung auf.
Für Privatpersonen kümmern wir uns um Themen wie Einkommensteuererklärung, Vermietung und Rente, sowie Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer.
Wir glauben, dass nur erfahrene, individuelle und persönliche Beratung Ihnen die Chancen bietet privat und unternehmerisch voran zu kommen.
Themen der Kanzlei
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen für Sie Ihre private Einkommensteuererklärung, im Volksmund auch Lohnsteuerrückvergütung genannt.
Dabei berücksichtigen wir alle legalen Möglichkeiten um Ihre Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten damit Sie Steuern sparen. In den mehr als 50 Jahren seit Gründung unserer Steuerberatungskanzlei haben wir vielen Mandantinnen und Mandanten geholfen nur das absolut Notwendige an den Fiskus zu zahlen. Es ist eines unserer wichtigsten Tätigkeitsfelder.
Langjährige Erfahrung alleine genügt jedoch nicht. Aufgrund von Änderungen im Gesetz und Entscheidungen der Finanzgerichte, beispielsweise dem Bundesfinanzhof, ändern sich die Ausgaben die Sie absetzen können. Mehrmals jährlich besuchen wir Fortbildungsveranstaltungen um unser Wissen auf dem neusten Stand zu halten. In Kombination mit unserer täglichen Praxis können wir Entwicklungen im Steuerrecht sicher, effizient und preiswert in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Vermietung
Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Belange, unabhängig davon ob sie eine Vermietung planen oder bereits vermieten.
Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei ertragsteuerrechtlichen Fragen, sondern beispielsweise auch in Sachen Einheitsbewertung, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer, falls Sie das Vermietungsobjekt gerade erst angeschafft haben oder dessen Anschaffung planen. Gleiches gilt falls Sie neu gebaut haben und Ihre bisherige Wohnung oder ihr bisheriges Haus vermieten wollen.
Falls Sie über einen etwas umfangreicheren Immobilienbestand verfügen beraten wir Sie auch gerne hinsichtlich der Gründung eines Familienpool sowie der steueroptimierten Vermögensübertragung auf Ihre Nachfahren.
Um Ihnen stets eine aktuelle und fachgerechte Beratung anbieten zu können hat Herr Mathieu die Zusatzqualifikation zum "Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)" erworben.
Existenzgründung
In den mehr als 50 Jahren seit Gründung unserer Steuerberatungskanzlei haben wir vielen angehenden Selbständigen geholfen bestmöglich zu starten. Fehler die zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit gemacht werden lassen sich später oft nur schwer oder gar nicht korrigieren. Durch eine frühzeitige Zusammenarbeit erleichtert sich der Start in die Selbstständigkeit enorm.
Unternehmensberatung bedeutet, dass wir uns früh zusammensetzen und Ihre geplante Existenzgründung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten analysieren und besprechen. Wie helfen Ihnen dabei wirtschaftliche und finanzielle Probleme bereits vorab zu erkennen und Lösungen zu finden. Gerne erstellen wir mit Ihnen zusammen einen Businessplan oder prüfen den von Ihnen selbst erstellten.
Steuerberatung bedeutet, dass wir von den vielen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten diejenigen für Sie heraussuchen, die Ihnen den größten Nutzen bringen.
Handwerker
Seit der Gründung unserer Steuerberatungskanzlei vor mehr als 50 Jahren zählen Handwerker zu unseren Mandanten. Unsere Handwerker gehören allen möglichen Branchen an: Maler, Kfz-Mechaniker beziehungsweise Kfz-Mechatroniker, Friseure, Bauunternehmen, Heizungs- und Klimanalagenmonteure, Gas- und Wasserinstalateure, Elektriker und Viele mehr.
Erfahrungsgemäß wollen Handwerker sich auf ihre Arbeit konzentrieren und mit steuerlichen Themen so wenig wie möglich zu tun haben. Wir als Steuerberater sind Ihre Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Dieses wendet sich bei Fragen zuerst an uns. So dienen wir als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung und halten Ihnen den Rücken frei.
Wir erstellen für Sie Ihre Buchhaltung, den dazugehörigen Jahresabschluss, egal ob Bilanz oder Gewinnermittlung (EÜR) und die notwendigen Steuererklärungen. Darüber hinaus prüfen wir eintreffende Steuerbescheide und erheben für Sie Einspruch, falls dem Fiskus ein Fehler unterlaufen sein sollte.
Dienstleister und Freiberufler
Seit der Gründung unserer Steuerberatungskanzlei vor mehr als 50 Jahren zählen Dienstleister und Freiberufler zu unseren Mandanten. Sie gehören allen möglichen Branchen an: Neue Medien, Programmierer, Versicherungsvertreter, Ingenieure, Schausteller, Reiseanbieter, Schriftsteller, Rechtsanwälte, um nur eine Auswahl zu nennen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Leistung klassisch vor Ort oder über das Internet erbringen.
Wir besprechen Ihr Unternehmen ausführlich mit Ihnen und klären wichtige Fragen bezüglich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Ertragssteuern (Körperschaftsteuer und Einkommensteuer). Auch und gerade im Hinblick auf den internationalen Markt ist es wichtig sich bereits frühzeitig über umsatzsteuerliche Problematiken Gedanken zu machen. Als Steuerberater vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt und halten Ihnen der Rücken frei. Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung und Ihre Lohnbuchhaltung und übermitteln die notwendigen Meldungen termingerecht an die Finanzverwaltung.
Handel und Transport
Vom lokalen Gemüsehändler bis zum innereuropäischen Großhandel, vom Ein-Mann-Kurierfahrer bis zum innereuropäischen Spediteur mit großem Fuhrpark, mit alledem haben wir jahrelange Erfahrung. Egal womit Sie handeln oder wie Sie es transportieren, wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wir als Steuerberater sind Ihre Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Dieses wendet sich bei Fragen an uns. So sind wir die Schnittstelle zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung. Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung und Ihre Lohnbuchhaltung und übermitteln die notwendigen Meldungen termingerecht an die Finanzverwaltung. Wir prüfen Steuerbescheide, und andere Verwaltungsakte des Fiskus, auf deren formelle und materielle Richtigkeit und gehen gegen Fehlentscheidungen in Ihrem Sinne vor. Natürlich erstellen wir Ihnen auch die jährlichen Steuererklärungen und erstellen Ihren Jahresabschluss.
Vereine
Seit Gründung der Kanzlei vor über 50 Jahren konnten wir viel Erfahrung mit Vereinen sammeln, besonders mit als gemeinnützig anerkannten Vereinen. Gerade solche müssen verstärkt auf die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen achten, da die Gemeinnützigkeit sonst gefährdet sein kann.
Die Besonderheiten liegen nicht nur im Steuerrecht, wobei die Vereinsbesteuerung an sich schon ein spezielles und sehr komplexes Themengebiet ist, sondern man muss auch über den Tellerrand hinausschauen. Die Einführung des Mindestlohns betraf alle Unternehmen in Deutschland, die Nichteinhaltung der in diesem Zusammenhang geregelten Dokumentationspflichten birgt jedoch gerade für Vereine erhebliche Risiken.
Die Trennung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung) macht die Organisation eines tragfähigen Rechnungslegung-Systems unabdingbar.
Insolvenzbuchhaltung
Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Unser erfahrenes Mitarbeiterteam erstellt Buchhaltungen und periodentreue (Zwischen-) Abschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben, inklusive korrekt terminierter Steuererklärungen. Natürlich immer in enger Absprache mit dem Insolvenzverwalter.
Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
Wir unterstützen Sie auch gerne bei Fragen rund ums Erbe und befassen uns für Sie mit Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wer sich früh mit der Thematik befasst, kann seinen Beschenkten bzw. Erben Steuern sparen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erbfall bereits eingetreten ist oder sie ihren Vermögensübergang im Voraus planen wollen.
Im Rahmen der Bearbeitung beraten wir Sie über die steuerliche günstigste Variante und zeigen Gestaltungsalternativen auf wo sie sich bieten. Wir ermitteln die notwendigen Kennzahlen und berechnen vorab die voraussichtlich fällig werdenden Steuern. Nach der Erstellung der dazugehörigen Steuererklärungen begleiten wir Sie bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.
Rente und Pension
Auch nach Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben besteht grundsätzlich die Verpflichtung Steuererklärungen abzugeben. Einige Arbeitnehmer werden sogar erst mit Renteneintritt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung. Sowohl Renten als auch Pensionen unterliegen somit der regulären Einkommensbesteuerung, mit einigen Ausnahmen.
Gerne fertigen wir für Sie ihre Einkommensteuererklärung an und berücksichtigen ihre Altersbezüge steuerlich korrekt und prüfen auch, ob die Veranlagung durch das Finanzamt richtig durchgeführt wurde.
Gerne berechnen wir anhand der aktuell geltenden Rechtslage die auf Sie zukommende steuerliche Belastung in der Zukunft, falls sie aktuell noch beschäftigt sind und sich Gedanken über ihre finanzielle Situation im nahenden Rentenalter machen.