Engagiert und überzeugend für Ihre Sache: Ihre Rechtsanwälte aus Schwerin und Güstrow.
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Rechtsanwalt 1
Mitarbeiter2
Leistungsübersicht
Engagiert und überzeugend für Ihre Sache.
Unsere Philosophie ist es, Ihnen beizustehen, wenn Sie sich mit dem Finanzamt, der Polizei oder dem Staatsanwalt auseinander setzen müssen. Wir verstehen uns als Ihre vertrauenswürdigen Partner und haben nicht nur den aktuellen Fall sondern auch die möglichen weitreichenden Folgen im Blick. Wir erarbeiten an Ihrer Seite die bestmögliche Lösung. Wir nehmen Aufträge nur an, wenn wir der festen Überzeugung sind, der richtige Anwalt für Sie zu sein.
Themen der Kanzlei
Ihr Recht in guten Händen
Hervorgegangen ist die HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus der von Herrn Raddatz 1991 gegründeten Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in Schwerin. Aus dieser Tradition heraus wissen wir, dass wir selbst nur erfolgreich sein können, wenn unsere Mandanten langfristig erfolgreich sind.
Wir sind überwiegend im Raum Mecklenburg tätig, insbesondere in den Landgerichtsbezirken Schwerin, Rostock und Neubrandenburg mit den Amtsgerichten Wismar, Schwerin, Ludwigslust, Güstrow, Rostock, Waren, Pasewalk und Neubrandenburg. Gerne übernehmen wir aber auch Fälle in Vorpommern insbesondere beim Amtsgericht oder Landgericht in Stralsund und selbstverständlich Verfahren vor dem Finanzgericht in Greifswald. Darüber hinaus sind wir insbesondere in Ostholstein, Hamburg sowie im östlichen Niedersachsen und in Brandenburg, in Einzelfällen auch überregional tätig.
HSP GRUPPE
Die HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist ein eigenständiges, also rechtlich selbständiges, Mitglied im Kooperationsverbund HSP GRUPPE. Die HSP GRUPPE ist eine Kooperation aus Steuerkanzleien, Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Mandatsverhältnisse werden mit der jeweiligen Kanzlei und nicht mit dem Kooperationsverbund geschlossen.
Die Mitgliedskanzleien der HSP GRUPPE kooperieren u. a. in den Bereichen IT, Datenschutz und Datensicherheit, Personalmanagement, Marketing, fachlicher Austausch und gemeinsame Fachveranstaltungen, Qualitätssicherung sowie wechselseitiger fachlicher Unterstützung bei Bedarf und vorheriger Zustimmung des Rat suchenden Mandanten. Zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist eine wechselseitige Einsichtnahme in Daten ohne Einwilligung des Mandanten technisch ausgeschlossen. Unsere Mandanten profitieren jedoch von der breiten Wissensbasis in den vorgenannten Bereichen.
Wir freuen uns auf Sie!
Sollten Sie weitere Informationen zu unserem Unternehmen und unserem Leistungsangebot wünschen, treten Sie einfach mit uns in Verbindung.
Wir können auch problemlos und unkompliziert einen persönlichen Termin vereinbaren, im Rahmen dessen wir uns unverbindlich über Ihren Bedarf und Ihre Vorhaben austauschen und uns näher kennenlernen.