Wir unterstützen Sie mit unserer langjähriger Erfahrung durch steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
Team der Kanzlei
Steuerberater 4
Mitarbeiter16
Leistungsübersicht
Unser Prinzip
Unser Prinzip ist die Verbindung von gründlicher Fachkenntnis und enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit, um für Sie die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln. Durch das Zusammenwirken aller Fachkräfte erhalten unsere Mandanten eine steuerrechtliche und wirtschaftsprüfende integrierte Beratung.
- Spezialkenntnisse aus den verschiedensten Branchen
- Know-How und Erfahrung von über 20 qualifizierten Mitarbeitern
- Permanente interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Einsatz modernster Technik und Programme
- DATEV - Software im Leistungsverbund mit dem Mandanten
Wir sind Ihre Partner bei der Unternehmensgründung, Expansion, Konsolidierung und Nachfolge.
Themen der Kanzlei
Steuerberatung
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen und Privatpersonen
- Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
- Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten (z.B. Rechtsbehelfe)
- Vertretung in Steuerstrafverfahren
- Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
- Gründung und Führung von Privatstiftungen
- Consulting bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
- Sanierungsberatung
- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
- Steuerplanung und Strategieentwicklung
- Steuergutachtliche Tätigkeiten
- Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
- Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
- Begleitung bei Bankgesprächen
Finanzbuchhaltung
Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfassung der Belege sind auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.
Grundsteuer
ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022. Hierfür arbeiten wir wie gewohnt mit einer digitalen cloudbasierten Lösung, um modern und transparent ihre Objektdaten zu erfassen. Die durch uns erstellten Feststellungserklärungen werden entsprechend elektronisch übermittelt. So behalten Sie den Überblick und ersparen sich unnötige Papierwege.
#grundsteuer #grundsteuerdigital