Unser Fokus liegt auf der ganzheitlichen steuerlichen Beratung, von Gründungsbegleitung, über operative Beratung bis hin zur Nachfolgeplanung.
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Leistungsübersicht
Au & Schmidtke Steuerberatungsgesellschaft mbH
Für uns steht die Beratung stets im Vordergrund. So können wir die Interessen unserer Mandanten durchsetzen und hierbei das bestmögliche Ergebnis auf allen Ebenen erzielen. Wir verstehen unsere Mandaten und können so die optimalsten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Impulse setzen.
Unser Fokus liegt auf der ganzheitlichen steuerlichen Beratung, beginnend mit der Gründungsberatung, über die laufende und operative Steuerberatung, bis hin zur Nachfolgeplanung.
Statt einer reinen „Steuerverwaltung“ setzen wir auf proaktive und innovative Steuerberatung um den Erfolg unserer Mandanten zu fördern. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten, sondern schneiden unsere Beratung individuell auf Sie zu.
Themen der Kanzlei
Finanzbuchaltung
Unsere Finanzbuchhaltung schafft Mehrwert!
Zum einen decken wir für Sie die gesetzlichen Vorgaben und Fristen ab. Dies betrifft die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sowie etwaige sonstige Meldungen, wie die zusammenfassende Meldung oder die OSS-Meldung.
Darüber hinaus soll unsere Finanzbuchhaltung einen Mehrwert für Ihre unternehmerischen Entscheidungen schaffen. Eine zeitnahe Erfassung ermöglicht es Ihnen mit unseren regelmäßigen und aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen schnell Impulse zu setzen, um an den richtigen Schrauben zu drehen.
Wir wollen die Art und Weise wie unsere Mandanten arbeiten verstehen, um Ihnen den bestmöglichen Vorteil für Ihre wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört für uns auch, Ihnen regelmäßige Meetings zur Besprechung ihrer aktuellen Zahlen im Rahmen eines BWA-Meetings anzubieten. Eine stetige Verbesserung im Prozess bei Ihnen und bei uns ist dabei immer im Fokus.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Wir verschwenden keine Zeit und sorgen für einen schnellen Jahresabschluss!
Der Jahresabschluss bildet ein zentrales Element für die Bonitätssicherung. Wir sorgen, insbesondere durch optimierte Prozesse in der Finanzbuchhaltung dafür, dass Ihr Jahresabschluss rechtzeitig zur Verfügung steht. So können Sie bei Banken und Investoren glänzen und schaffen beste Voraussetzungen für Ihr Wachstum.
Außerdem bildet der Jahresabschluss die Grundlage für die Steuerbelastung Ihres Unternehmens. Wir sorgen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dafür, dass diese für Ihre Zwecke optimiert wird.
Wir profitieren von langjähriger Erfahrung im Bereich der Erstellung und können Sie daher gerade bilanzpolitisch bei vielen Wahlrechtsentscheidungen im Handels- und Steuerrecht beraten, um den größten Mehrwert aus Ihrem Jahresabschluss herauszuholen.
Rechtsformberatung
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte vor jeder unternehmerischen Tätigkeit die Frage gestellt werden, in welche Rechtsform das Unternehmen gekleidet werden soll. Die Rechtsform stellt den rechtlichen Rahmen für die unternehmerische Tätigkeit dar und beeinflusst u.a. Steuer- und Buchführungspflichten und hat nicht zuletzt erhebliche Auswirkung auf die steuerliche Belastung.
Aufgrund der Anzahl der denkbaren Alternativen und deren Auswirkungen stellt die Rechtsformwahl in der Regel eine Herausforderung für Unternehmer dar. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – wir stehen unseren Mandanten bei dieser individuellen Auswahlentscheidung mit unserem Wissen und Erfahrung zur Seite, sodass die einmal gewählte Rechtsform die optimale darstellt.
Beratung und Umsetzung von Umstrukturierungen und Umwandlungen
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind der Schlüssel für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg, da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber auch steuerliche Interessen stets dynamisch verändern.
So kann ein Unternehmen nur wachsen, wenn diese beeinflussende Faktoren stets verfolgt und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Die einmal ausgewählte Rechtsform sollte den ständigen Veränderungen angepasst werden, da das, was gestern noch gut war, heute gegebenenfalls nicht mehr ausreichend ist.
Mit unserem Know-how, unseren langjährigen Erfahrungen und unseren Kooperationspartnern (Notare und Rechtsanwälte) im Bereich von Umstrukturierungen und Umwandlungen beraten und helfen wir unseren Mandanten die richtige Rechtsform zu wählen, um unnötige Steuerbelastungen zu verhindern und gegebenenfalls die dafür notwendigen Anpassungen umzusetzen.
Prozessberatung
Wir sorgen dafür, dass die Prozesse des Finanzsektors in Ihrem Unternehmen beste Bedingungen für Ihr Wachstum schaffen!
Mit einem optimierten Prozess in Ihren Arbeitsabläufen können Sie Geld und Arbeit sparen! Wir sorgen von der Aufnahme der aktuellen Workflows, über die Analyse hin zu einer individuellen Beratung dafür, dass Sie mit unserer Hilfe eine Zielstruktur schaffen, mit der Sie effektiv, digital und zukunftsgerichtet arbeiten können.
Grundsteuer
Grundsteuerreform 2022
Die Neubewertung findet auf den 01.01.2022 statt, danach wird alle 7 Jahre neu bewertet. Die Neubewertung führt dazu, dass für jeglichen Grundbesitz in Deutschland, insgesamt rund 36 Millionen Feststellungserklärungen eingereicht werden müssen.
Das Finanzamt ermittelt aus den neu festgestellten Grundbesitzwerten die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer, welche dann erstmals ab 2025 festgesetzt wird.
Ob Ihre Grundsteuer damit höher oder niedriger als bisher ausfällt hängt insbesondere von den Gemeinden ab, welche neue Hebesätze festlegen werden. Zudem haben die Bundesländer zum Teil eigene angepasste Ländermodelle entwickelt, bei denen die Lage oder Nutzung eingepreist wird.
Die Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung ist der 31.10.2022. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung dieser Erklärung, damit Sie für die neue Grundsteuerreform bestens gewappnet sind.