Ich arbeite vorausschauend, kommuniziere auf Augenhöhe und trete meinen Mandanten stets transparent gegenüber. Gemeinsam Steuern gestalten.
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Leistungsübersicht
Ganzheitliche Steuerberatung
Lohn- und Finanzbuchführung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse - alles aus einer Hand
Themen der Kanzlei
DATEV-Unternehmen-Online
Sie können mit mir vollständig digital zusammenarbeiten.
Nutzung und Einrichtung von Unternehmen online.
Regelmäßiges Scannen aller Belege mit Dokument Upload online oder DATEV Upload mobil und Übermittlung aller Belege über Unternehmen online.
Grundsteuer
Die Grundsteuerreform steht vor der Tür. Im Jahre 2022 müssen Grundstückbesitzer erstmalig eine sog. “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ abgeben. Der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes, liegt die Bewertung des jeweiligen Grundstücks zu Grunde. Somit muss der Wert des jeweiligen Grundstücks ermittelt werden. Bei der Bewertung eines Grundstücks, muss zwischen privaten Grundstücken und Grundstücken im Betriebsvermögen differenziert werden, da hier unterschiedliche Bewertungsverfahren eingesetzt werden. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes muss nach aktuellem Stand bis spätestens zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Einkommensteuererklärung
für Einkünfte aus Gewerbebetrieb für Einkünfte aus selbständiger Arbeit für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) für Einkünfte aus Kapitalvermögen für Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung für sonstige Einkünfte z.B. Renteneinkünfte