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Steuerberater Friedrich Schrei

Friedrich Schrei ist als selbstständiger Steuerberater in Allendorf (Eder) tätig. Das Team umfasst zwei Steuerberater und einen Rechtsanwalt.

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

Rechtsanwalt 1

Mitarbeiter5

Leistungsübersicht

Kanzleiprofil

Kanzleiprofil

Friedrich Schrei ist als selbstständiger Steuerberater in Allendorf (Eder) tätig. Das Beratungsteam wird ergänzt durch Jan Schrei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, und Tim Schrei, Steuerberater. Die Kanzlei besteht seit 1986.

Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Betreuung von kleinen oder mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern sowie Privatpersonen in Allendorf (Eder), Battenberg (Eder) und Frankenberg (Eder) sowie im Raum Marburg-Biedenkopf.

Themen der Kanzlei

Einkommensteuererklärungen

Einkommensteuererklärung 2021

Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, gelten für das Jahr 2021 folgende Fristen:

31.10.2022 – für die Abgabe ohne Steuerberater

Bei der Anfertigung der Steuererklärung durch einen Steuerberater gilt eine automatische Fristverlängerung:

31.08.2023 – für die Abgabe mit Steuerberater

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich unsicher sind, ob und wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, und welche Unterlagen zur Anfertigung benötigt werden.

Finanzbuchhaltung mit digitalen Belegen

Im Rahmen der Erstellung Ihrer Buchführung kann das Austauschen von Pendelordnern entfallen, indem Sie Ihre Belege einscannen und uns online zur Verfügung stellen.

Mithilfe von Unternehmen Online können Sie Ihre Belege dauerhaft im Unternehmen behalten. Zusätzlich werden die Belege archiviert und Sie können diese jederzeit im Browser einsehen und durchsuchen.

Des Weiteren beinhaltet Unternehmen Online die Möglichkeit zur Führung eines Kassenbuchs, welches Mandant und Berater zur Verfügung steht.

Über Unternehmen Online ist es uns möglich, Ihnen Zugriff auf Auswertungen aus dem Rechnungswesen und der Lohnbuchhaltung zu gewähren.

Sollten Sie Interesse an der Finanzbuchhaltung mit digitalen Belegen haben, kontaktieren Sie uns, um die technischen Voraussetzungen zu besprechen.

Lohnbuchhaltung

Neben der Finanzbuchhaltung übernehmen wir gern die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen.

Dabei kommunizieren wir für Sie mit Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, Finanzämtern und den Berufsgenossenschaften und unterstützen Sie bei Lohnsteueraußenprüfungen oder der Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Baulohn

Für Unternehmen, die im

  • Bauhauptgewerbe
  • Maler- und Lackiererhandwerk

tätig sind, übernehmen wir die Baulohnabrechnung unter Berücksichtungen der branchenspezifischen Besonderheiten wie dem Mehraufwands-Wintergeld (MWG), dem Saison-Kurzarbeitergeld sowie den Anforderungen eines branchenabhängigen Mindestlohns.

Umsatzsteuerberatung

Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu den folgenden Themen haben:

  • Prüfung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Rechnungskorrekturen
  • Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG)
  • Bauleistungen (§ 13b UStG)
  • Bescheinigungen nach §13b UStG und §48b EStG
  • Erstellung und buchhalterische Behandlung von Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen
  • Einfuhr und Ausfuhr von Waren
  • Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Incoterms und Vertretungsregelungen
  • Beratung hinsichtlich der zutreffenden umsatzsteuerlichen Abwicklung von Liefer- und Leistungsbeziehungen mit in- und ausländischen Geschäftspartnern (Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Rechnungslegung)
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen, insb. auch elektronische Dienstleistungen
  • Umsatzsteuerliche Registrierungspflichten

Zollberatung

Neben der Umsatzsteuerberatung kommt der Zollberatung im Rahmen der Internationalisierung von Warenhandel und Dienstleistungen eine wesentliche Bedeutung zu. Gewinne durch günstige Einkaufspreise im nicht-europäischen Ausland können durch Zölle und Einfuhrabgaben schnell aufgezehrt werden. Eine umfassende Beratung bei internationalen Sachverhalten ist daher unerlässlich.

Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zu den folgenden Themen haben:

  • Einfuhr und Ausfuhr von Waren
  • Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Incoterms und Vertretungsregelungen
  • Grundlagen des allgemeinen Zollrechts

Da steuerliche Beratung immer auf das einzelne Mandat zugeschnitten sein muss, kann unsere Zollberatung u.a. aus den folgenden Leistungen bestehen:

  • Bearbeitung von Einzelanfragen
  • Erstellung von Gutachten
  • Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Unterstützung bei Zollprüfungen
  • Prüfung der aktuellen Lieferstrukturen auf umsatzsteuerliche oder zollrechtliche Risiken

Grundsteuer

Grundsteuerreform Ab dem 01.07.2022 wird für alle unbebauten und bebauten Grundstücke in Deutschland der Grundsteuermessbetrag aufgrund der Grundsteuerreform neu ermittelt. Dazu muss für jedes Grundstück eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Was Sie als Eigentümer jetzt tun müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Mit der Grundsteuerreform werden neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ermittelt. Die Städte und Gemeinden erheben die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Maßgeblich für die Besteuerung sind die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022.

Für die neue Grundsteuer wird für alle unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens der Grundsteuermessbetrag neu ermittelt.

Eigentümer müssen für jedes Grundstück eine eigenständige Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben, und das ganz unabhängig davon, ob sie ihr Grundstück selbst nutzen oder es vermieten oder ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt.

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KONTAKT

Steuerberater Friedrich Schrei

Zur Linspher 8
35108 Allendorf (Eder)
Deutschland

schrei.de

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Di
08:00 - 16:30
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08:00 - 16:30
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Eine individuelle Terminvereinbarung ist auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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