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Rechtsanwaltskanzlei Bildt - Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Als Fachanwalt für Steuerrecht beraten wir Mandanten bei Streitigkeiten gegenüber dem Finanzamt und bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung.

Team der Kanzlei

Rechtsanwalt 1

Mitarbeiter2

Leistungsübersicht

Beratung und Vertretung im Steuerrecht

Beratung und Vertretung im Steuerrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Mitte berät und vertritt kleine und mittelständische Mandanten aus dem In- und Ausland im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht. Wir beraten bei der Gründung von Unternehmen im Gesellschaftsrecht und vertreten Mandanten als Fachanwalt für Steuerrecht vor den Finanzämtern und vor den Finanzgerichten. Wir erstellen Selbstanzeigen, um eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Wir begleiten unsere Mandanten im Steuerstreit vom Einspruch, zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und bei Klagen beim Finanzgericht. Falls eine Vollstreckung des Finanzamtes droht, helfen wir mit effektiven Rechtsbehelfen, damit keine finanzielle Nachteile drohen.

Wir sind international aufgestellt und beraten in verschieden Fremdsprachen. Im internationalen Steuerrecht und helfen Mandanten eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und die zeigen die Möglichkeiten der Optimierung der Steuergestaltung im internationalen und europäischen Steuersystem auf.

Themen der Kanzlei

Einspruch Finanzamt Steuerbescheid

Einspruchsverfahren

Einspruch durch Steueranwalt in Berlin und Bundesweit

Wir vertreten Sie bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid gegenüber dem Finanzamt. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingelegt werden. Dadurch wird die Zahlungsverpflichtung nicht gehemmt. Wir stellen dazu den notwendigen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Wichtig bei einen Einspruch ist, dass dieser in der korrekten Form eingelegt wird. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Aussetzung der Vollziehung beim Steuerbescheid

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei Fragen zum Steuerbescheid und prüfen, ob ein Zahlungsaufschub möglich ist. Durch die Stellung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung kann die Steuerzahlung vorübergehend eingestellt werden. Bei weiteren Anliegen stehen wir Ihnen als erfahrene Ratgeber zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an, um Ihre persönliche Situation zu besprechen und das weitere Vorgehen zu planen

Verfahren Finanzgericht

Klage beim Finanzgericht

Falls das Finanzamt in Berlin trotz fristgerechten Einspruchs den Steuerentscheid ablehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung Klage vor dem Finanzgericht einzureichen. Wir bieten eine umfassende Beratung zu den Erfolgsaussichten einer Klage und geben hilfreiche Tipps zur Konfliktlösung mit dem Finanzamt. Als erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht können wir Ihnen dabei unterstützen, Ihr Recht gegenüber der Finanzbehörde durchzusetzen.

Wenn das Finanzamt in Berlin trotz fristgerechten Einspruchs den Steuerbescheid ablehnt, ist die Klage vor dem Finanzgericht die letzte Möglichkeit, eine positive Entscheidung zu erzielen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Klage fristgerecht und formell korrekt eingereicht wird. Die Beachtung von Fristen und Formalitäten ist entscheidend, um auf der rechtlichen Seite zu stehen.

Nacherklärung bei Steuerhinterziehung

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Die Einreichung einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Berlin eröffnet die Möglichkeit, trotz einer begangenen Straftat Straffreiheit vom Finanzamt zu erlangen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können Sie fehlende Angaben zu Ihren Einkünften korrigieren und müssen im Falle der Anerkennung lediglich Hinterziehungszinsen begleichen. Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass dies eine einmalige Chance ist, einer rechtlichen Verfolgung zu entgehen und von der strafbefreienden Wirkung zu profitieren. Daher ist es ratsam, die Unterstützung eines Anwalts für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden, die zu einer Ablehnung der Selbstanzeige führen könnten und im schlimmsten Fall zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen würden. Mit kompetenter Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht sorgen wir dafür, dass die notwendigen Bedingungen für eine Selbstanzeige erfüllt werden.

Bild des Themas 3

Internationales Steuerrecht

Unternehmen in Berlin, die geschäftliche Beziehungen zu Kunden im Ausland pflegen oder Zweigstellen in anderen Ländern unterhalten, müssen nicht nur die steuerlichen Regelungen in Deutschland beachten, sondern auch das internationale Steuerrecht berücksichtigen. Gleichzeitig sind ausländische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, dazu verpflichtet, die nationalen Bestimmungen einzuhalten. Auch Privatpersonen bleiben nicht vor möglichen Konflikten mit dem internationalen Steuerrecht verschont, insbesondere wenn der Wohnsitz und der Arbeitgeber sich in unterschiedlichen Ländern befinden.

Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf die Beratung zu internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Aspekten im Steuerrecht. Bevor Sie sich auf eine grenzüberschreitende Tätigkeit einlassen, empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts und Fachanwalts im Steuerrecht.

Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wenn Sie eine Schenkung oder Erbschaft in Berlin erhalten, unterliegen Sie der Steuerpflicht. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Steuerklassen, die nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt sind. In der Regel führt eine niedrigere Steuerklasse zu einem geringeren Steuersatz für den Erben. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Steuerlast durch Freibeträge und Sonderregelungen zu minimieren.

Für nahe Verwandte besteht die Option einer Steuerbefreiung im Falle einer Erbschaft, insbesondere wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie oder geerbten Hausrat handelt. Es ist jedoch entscheidend, die gesetzlichen Bestimmungen genau zu beachten, um Steuerpflicht zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise, dass der Wohnraum bis zum Erbfall vom Erben genutzt wird und dieser weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt.

Sonderregelungen gelten auch für geerbte Unternehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Großteil des geerbten Firmenvermögens von der Besteuerung ausgenommen werden.

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Rechtsanwaltskanzlei Bildt - Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Friedrichstraße 171
10117 Berlin
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