Als Rechtsanwalt und Steuerberater berate ich in allen Bereichen des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts aus einer Hand.
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Rechtsanwalt 1
Leistungsübersicht
Themen der Kanzlei
Steuerzentrierte Rechtsberatung für Unternehmer und Unternehmen
Gute steuerliche Beratung bildet das Fundament jedes unternehmerischen Erfolges. Durch die Kombination aus rechtlichem und steuerlichem Know-How kann ich Dir und/oder Deinem Unternehmen einen besonderen Mehrwehrt bieten, da ich in allen steuerlichen Fragen - sowohl präventiv als auch in Konflikt- oder Krisensituationen - umfassend aus einer Hand beraten kann.
Steuerstrafverteidigung
Steuerrecht ist kompliziert, Steuerstrafrecht noch eine Stufe mehr. Wirst Du mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat konfrontiert, geht es fast immer um die Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Existenz. Deshalb ist eine professionelle, effektive und diskrete Verteidigung von entscheidender Bedeutung um Deine Rechte zu wahren und Dich zu schützen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater kann ich Dich hier mit meiner umfassenden Erfahrung bestens beraten und verteidigen.
Selbstanzeige und Berichtigungserklärung
Im Steuerrecht besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Wird diese rechtzeitig und vollständig erstattet und die anschließend festgesetzten Steuern, Zinsen und Strafzuschläge nachgezahlt, wirkt sie strafbefreiend. Hieran sind aber regelmäßig hohe Anforderungen geknüpft. Auch gilt es stets die Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige abzuwägen und die Steuerunterlagen für die betroffenen Zeiträume und Steuerarten aufzubereiten. Gleiches gilt auch im Fall einer steuerrechtlichen Berichtigungserklärung nach § 153 AO.
Einspruchs- und Klageverfahren
Steuerrecht ist kompliziert und bietet oft Raum für Interpretation. Hierbei kann es leicht zu Fehlern kommen, auch durch das Finanzamt. Erfolgreiche Ergebnisse im Steuerstreit erfordern neben fachlichem Rat und Verhandlungsgeschick auch die Bereitschaft zur Auseinandersetzung; falls nötig auch vor Gericht. Falls Dir und/oder Deinem Unternehmen durch Fehler des Finanzamts Schäden entstanden sind, berate ich auch zu Amtshaftungsansprüchen (z.B. Kostenerstattung nach erfolgreichem Einspruchsverfahren).