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Kanzlei Schwörer

Willkommen auf der Seite der Kanzlei Schwörer - Ihrer Steuerberater- und Anwaltskanzlei in Bad Urach

Team der Kanzlei

Steuerberater 5

Rechtsanwälte 2

Mitarbeiter7

Leistungsübersicht

"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das RECHT STEUERN zu sparen." Altbundeskanzler Schmidt

"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das RECHT STEUERN zu sparen." Altbundeskanzler Schmidt

Genau die Kombination aus Recht und Steuern zeichnet uns aus. Denn als Steuerberater und Rechtsanwälte haben wir nicht nur die Zahlen vor Augen, sondern das Ganze im Blick. Für Sie bedeutet eine Zusammenarbeit mit uns eine professionelle zukunftsorientierte Arbeitswelt mit optimierten digitalen Prozessen, die der persönlichen, steuereffizienten und juristischen Beratung mehr Zeit und Raum bieten.

Themen der Kanzlei

Bild des Themas 0

Jahresabschluss/ Gewinnermittlung

Zahlen sind entscheidend

Jedes Unternehmen muss seinen Gewinn ermitteln. Dies gilt vor allem, um selbst zu wissen, wo man steht. Aber auch Finanzamt und gegebenenfalls auch finanzierende Banken verlangen nach einem Jahresabschluss bzw. einer Gewinnermittlung. Wir erledigen das für Sie.

Tätigkeitsfelder im Einzelnen:

Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht Erstellung von Gewinnermittlungen und Einnahme-/Überschussrechnungen Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen, Liquidationsbilanzen

Finanzbuchhaltung

Eine Pflichtaufgabe für jeden Unternehmer

Finanzbuchführung ist Pflichtaufgabe und zugleich Werkzeug eines jeden Unternehmers. Sie dient vor allem auch der Entscheidungsfindung zur erfolgreichen Unternehmenslenkung. Wir stehen Ihnen zur Seite und erledigen die Finanzbuchhaltung für Sie. Auswertungen, Entwicklungen und Kennzahlen werden Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt und gerne auch näher erläutert.

Unsere Leistungen für Sie:

Einrichtung der Buchführung Kontierung und Erfassung der Buchhaltungsbelege Anlagenbuchführung Umsatzsteuervoranmeldungen Betriebswirtschaftliche Auswertungen Erstellung von ZM (Zusammenfassende Meldungen)

Lohnbuchhaltung

„Outsourcing statt Problemschaffung“

Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfordert umfangreiche Kenntnisse des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts.

Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, stellen wir den reibungslosen Ablauf Ihrer Lohnbuchhaltung sicher.

Unsere Leistungen für Sie:

Führung von Lohnkonten/ Lohn- und Gehaltsabrechnungen Baulohn Lohn- und Gehaltsabrechnungen Lohnsteueranmeldungen Sozialversicherungsrechtliche Meldungen Meldungen an Berufsgenossenschaften Unterstützung bei Lohnsteuerprüfungen Unterstützung bei sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen

Steuerberatung

Ein weites Feld

In vielen Lebenslagen sind Entscheidungen zu treffen. Die steuerliche Relevanz wird oft übersehen oder vernachlässigt. Sinnvoll ist, von Anfang an den richtigen Weg einzuschlagen.

Wir stehen Ihnen als kompetente Berater in jeder Situation vertrauensvoll zur Seite, sei es in Grundsatzfragen wie z. B. der sinnvollen Rechtsformwahl oder Vertragsgestaltung oder bei Folgeentscheidungen.

Wir begleiten in den sich ergebenden Situationen.

Tätigkeitsfelder im Einzelnen:

Planung und Beratung Ihrer Belange in steuerrechtlicher Hinsicht Beratung und vertragliche Ausarbeitung bezüglich einer steueroptimierten Gestaltung Steuerliche Gestaltungsberatung bei Unternehmenskauf / -verkauf und Umstrukturierungen Erstellung von Steuererklärungen für alle Rechtsformen Vorbereitung und Durchführung außergerichtlicher Rechtsbehelfe (Einspruchsverfahren) Betreuung bei Betriebs- und Sonderprüfungen Vertretung in gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Steuererklärungen

Wir erklären, was zu erklären ist

Steuererklärungen gibt es in unterschiedlichsten Formen. Ob Sie nun freiwillig abgeben wollen oder aber verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, das bestmögliche Ergebnis soll erzielt werden.

Wir helfen dabei, dies zu erreichen und erstellen Steuererklärungen jeglicher Art für Privatperson und/ oder Unternehmen.

Erstellt werden von uns:

Einkommensteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Feststellungserklärungen Gewerbesteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Erbschaftsteuererklärungen Schenkungsteuererklärungen Kapitalertragsteuererklärung Lohnsteuerermäßigungsanträge EU – Vorsteuervergütungsverfahren

Rechtsberatung

„Unverhofft kommt oft“ – Erkennen, Erörtern, Recht erhalten

Rechtliche Fragestellungen ergeben sich in vielen Konstellationen. Wichtig ist vor allem, dass zur richtigen Zeit die richtige Entscheidung getroffen wird – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich. Rechtliches Hintergrundwissen ist nicht nur hilfreiche, sondern oft unabdingbare Voraussetzung bei der Entscheidungsfindung.

Sprechen Sie uns an! Herr Rechtsanwalt/ Steuerberater Hans-Martin Schwörer steht Ihnen gerne auch als Anwalt mit Rat und Tat zur Seite.

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