Kanzlei Dr. Frederik M. Manke. Ihre Kanzlei in Villingen-Schwenningen. Rechtsberatung mit Herz und Verstand. www.manke-vs.de
Team der Kanzlei
Rechtsanwalt 1
Leistungsübersicht
Kanzlei Dr. Frederik M. Manke
Ich nehme mich gerne Ihrer Angelegenheiten und Probleme an.
Dank zweier jeweils seit über 12 Jahren bestehender Fachanwaltschaften und mehrerer zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkte kann ich für Sie ein großes Spektrum an Rechtsgebieten, insbesondere das gesamte Zivilrecht einschließlich Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, sowie das Sozialrecht abdecken.
Nach insgesamt 14 Jahren der Tätigkeit in zwei bekannten und renommierten Villinger Anwaltskanzleien habe ich mich im April 2016 mit meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei niedergelassen.
Ich bin seit mehr als 12 Jahren Fachanwalt für Familienrecht und genauso lange Fachanwalt für Medizinrecht. Zu meinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten zählen neben diesen beiden Disziplinen auch das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Verkehrsrecht. Ich berate und vertrete Sie aber auch in allen anderen Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten.
Themen der Kanzlei
Fachanwaltschaften
Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Kern- und Randbereichen des Familienrechts schützend und unterstützend zur Seite, wie etwa bei der Umsetzung einer Trennung bis hin zum gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahren, Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt, Kindesunterhalt, Gewaltschutzmaßnahmen gegen Stalking und Mobbing, Ehescheidungsverfahren, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, Elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht berate und vertrete Sie gern sowohl im Rahmen einer möglichen außergerichtlichen Streitbeilegung, wie auch in allen nachfolgenden Verfahren wie:
Verfahren vor der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher oder zahnärztlicher Haftpflicht, Verfahren vor dem Prothetik-Einigungsausschuss, Selbständige Beweisverfahren vor den ordentlichen Gerichten Klageverfahren und Berufungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten