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FRANK KONEWKA Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir STEUERN das für Sie von Anfang an! Spezialisiert auf Trader, Aktienanleger sowie Investoren und Optionshändler bei Interactive Brokers.

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Mitarbeiter8

Leistungsübersicht

Steuern kann man steuern!

Steuern kann man steuern!

Jede Entscheidung, die Sie als Unternehmer oder Börsianer treffen, wirkt sich auf Ihren Erfolg aus und bildet damit letztendlich auch die Grundlage für Ihre steuerliche Last. Nicht zu vergessen ist dabei, dass private Vermögensentscheidungen ebenso Ihre Steuern beeinflussen. Das Geschehen kann man daher mit Fug und Recht als äußerst komplex bezeichnen.

Als Steuerberater möchte ich, dass Sie möglichst früh über alle steuerlichen Konsequenzen informiert sind und dass alle Gestaltungsspielräume genutzt sind.

Vorausschauende Steuerplanung heißt, Annahmen für die Zukunft zu treffen um die sich ergebende Steuerlast zu ermitteln. Denn: Rückwirkend lässt sich in der Regel nichts mehr gestalten! Bei der Erstellung der laufenden Steuererklärungen nehmen wir detailliert alle Sachverhalte auf, bewerten sie steuerrechtlich, um so die optimale Steuerlast für Sie zu erreichen.

Themen der Kanzlei

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Service für Börsianer

Viele Menschen möchten ihr Einkommen mit dem Trading durch Börsengewinne verbessern und neben dem Beruf ein schönes Nebeneinkommen erzielen. Manche träumen sogar von einem Leben als Berufs-Trader um den eigentlichen Job an den Nagel zu hängen. Die finanzielle Freiheit ist verlockend, wer möchte nicht mit dem Laptop auf einer Karibik-Insel sitzen, einen Cocktail schlürfen und nebenbei sein Geld an der Börse verdienen?

Details finden Sie auf meiner Internetseite www.trading-steuerberatung.de

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Einkommensteuer

Im Bereich der Steuerberatung legen wir großen Wert darauf, Ihre steuerlichen Bedürfnisse zu erkennen und durch gezielte Gestaltungspolitik zum optimalen Nutzen zu entwickeln. Aktuelle Steueränderungen sind regelmäßig in die Steuerplanung einzubeziehen, ggf. sind Anpassungen in Verträgen nötig oder es besteht eine Steuersparmöglichkeit, indem Einnahmen/Ausgaben in bestimmte Veranlagungszeiträume geschoben werden.

Unsere Leistungen

  • Steuerplanungs- und Steuergestaltungsberatung inkl. Erstellung der Steuererklärungen
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung/-nachzahlung
  • Berechnung von Steuervorauszahlungen
  • Beantragung von Fristverlängerungen
  • Steuerbescheidprüfung und Rechtsbehelfsbelehrung, z.B. Einsprüche beim Finanzamt
  • Erstellung von Anträgen
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Finanz- und Lohnbuchhaltung

**Digitale ****Finanzbuchführung **in Bilanzqualität: Wir sehen das Rechnungswesen als Basis eines umfassenden Informationssystems. Durch die zeitnahe quantitative und qualitative Erfassung, Dokumentation und Auswertung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle können wir Sie tagaktuell mit fundierten Informationen versorgen, so dass Sie die optimalen unternehmerischen Entscheidungen treffen können. - Darauf aufbauende Planungsrechnungen lassen Sie Ihre unternehmerische Zukunft optimal gestalten.

Sie nutzen eine eigene Buchhaltungssoftware? Kein Problem! Wir buchen auch mit Ihrem System (z.B. CANDIS, lexoffice, BuchhaltungsButler, sevDesk, Exact, Sage, Vimcar).

Profitieren Sie von der **digitalen Lohnbuchhaltung **und überlassen Sie uns als Lohnexperten Ihre Lohn-/Gehaltsabrechnung. Wir bieten Ihnen 100%-ige Entlastung durch termingerechte Abrechnung & Datenübermittlung, Lohn- & Gehaltsoptimierung, Personalkostenplanung, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung, u.v.m.

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Jahresabschluss / Gewinnermittlung

Der Jahresabschluss ist eine Basis für die zukunftsorientierte Betrachtung Ihres Unternehmens und die entsprechende Präsentation Ihres Unternehmens gegenüber Banken und Gesellschaftern. Uns ist es wichtig, Sie bereits während des Jahres zu "coachen", indem wir die betriebswirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens beobachten und Sie zeitnah und zukunftsorientiert beraten.

Unsere Leistungen:

Jahresabschluss für Personengesellschaften & Kapitalgesellschaften (inkl. Offenlegung) Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) Unterjährige Controllinggespräche Unterstützung bei Bankgesprächen, Kreditverhandlungen, Betriebsprüfungen Bilanzpolitische Maßnahmen unter optimaler Anwendung der Steuergesetze

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02899 Ostritz
Deutschland

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