Kompetent, menschlich und modern
Team der Kanzlei und Kooperationen
Steuerberater 1
Rechtsanwälte *2
Wirtschaftsprüfer 1
Mitarbeiter5
Leistungsübersicht
Kompetente Beratung von Mensch zu Mensch
ÜBER UNS MEHRWERT MENSCHLICHKEIT Es ist eine Selbstverständlichkeit, unsere Mandanten kompetent und seriös zu beraten; sozusagen maßgeschneidert auf ihre finanziellen Bedürfnisse. Über die nackten ökonomischen Fakten hinaus liegt uns am Herzen, eine Partnerschaft zu pflegen, die auf Menschlichkeit beruht.
In den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Personalwesen und Unternehmensberatung sind wir zuhause. Dieses breit angelegte Themenspektrum erlaubt uns höchst flexibel agieren und reagieren zu können.
Wir freuen uns auf Sie!
KOMPETENZ IST OBLIGAT Gut beratene Mandanten zahlen nur Steuern in der Höhe, wie nach Recht und Gesetz gefordert wird und nicht darüber hinaus. Wenn wir Sie beraten, dann minimieren wir die Steuerrisiken und wählen eine Gestaltung, die unnötige Mehrsteuern vermeidet
Themen der Kanzlei

Lohnbuchhaltung
Die betriebliche Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen umfasst eine Vielzahl einzelner Aufgaben und stellt einen hohen Verwaltungsaufwand dar. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht, die wir aufgrund laufender Änderungen durch permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter stets weiterentwickeln. Profitieren Sie von der professionellen Bearbeitung sämtlicher Prozesse wie An- und Abmeldungen, Führung von Jahreslohnkonten, Pflege von Personalstammdaten etc. und gewinnen Sie damit den Freiraum, sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren zu können.

Finanzbuchführung
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Kosten- und Erfolgsanalyse und bildet unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens die Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungsprozesse. Unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen erfassen wir für Sie transparent und lückenlos alle Geschäftsvorgänge und übernehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen. Neben der Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen erbringen wir auch umfangreiche Sonderleistungen. Gern erstellen wir Ihnen ein an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasstes Leistungsangebot.

Steuererklärung
Die Erstellung von Steuererklärungen und -anmeldungen für sämtliche Steuerarten sowie erforderliche Antragstellungen gegenüber den zuständigen Behörden bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Damit eng verbunden erhalten Sie bei uns eine gesetzeskonforme steuerliche Beratung einschließlich Steuerplanung und gegebenenfalls eine steueroptimale Senkung der Steuerbelastung aufgezeigt. Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vertreten Sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen.

Jahresabschluss
Auf Basis Ihrer Finanzbuchhaltung erstellen wir für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss. Ob Einnahmenüberschussrechnung, Bilanz und/oder Gewinn- und Verlustrechnung – mit dem rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres lässt sich die finanzielle Situation und der Erfolg Ihres Unternehmens auswerten und beurteilen. Er ist Grundlage für Ihre betrieblichen Bestrebungen.

Wirtschaftsprüfung
Als externer Dienstleister übernehmen wir die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung Ihres KMUs sowie des Jahres- bzw. Konzernabschlusses inkl. des Lageberichts. Unsere Experten prüfen auch nach internationalen Prüfungsstandards und betreuen Ihr Unternehmen bei der Umstellung auf internationale Rechnungslegung. Mit unserem Knowhow stehen wir Ihnen als Partner in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen auch beratend zur Seite und begleiten Sie gern bei der erfolgreichen Entwicklung Ihres KMUs.

MaBV-Prüfung
Unser Leistungsspektrum umfasst die Durchführung der Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung nach § 16 MaBV. Wir stellen Ihnen qualifizierte und langjährig erfahrene Wirtschaftsprüfer zur Seite, die Sie zum einen umfassend zu den gesetzlichen Verpflichtungen beraten sowie routiniert die Prüfung bearbeiten können.

Prüfung Finanzanlagenvermittler
Neben erweiterten Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten nach § 34 f GewO unterliegen Finanzanlagenvermittler seit dem 01.01.2013 außerdem einer jährlichen Prüfpflicht gemäß § 24 FinVermV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen Erlaubnisbehörde bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres zu übermitteln. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse und eine entsprechende Routine, um Sie zu den gesetzlichen Bedingungen aufzuklären und diese Prüfung für Sie zu erledigen.