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Dr. Stefanie Igel

Ihre Steuerberaterin im Nürnberger Land

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Leistungsübersicht

Steuerberatung Dr. Stefanie Igel

Steuerberatung Dr. Stefanie Igel

Ich betreue sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Zu meinen unternehmerischen Mandanten gehören Handwerker, Einzelkaufleute und Freiberufler ebenso wie kleine und mittlere Personen- und Kapitalgesellschaften.

Themen der Kanzlei

Finanzbuchhaltung

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wird die Finanzbuchhaltung oft nur als lästige Pflicht betrachtet. Ihr Nutzen für eine erfolgreiche Steuerung des Unternehmens wird dabei übersehen. Mit den monatlichen Auswertungen, wie der Summen- und Saldenliste oder der BWA können viele Unternehmer nichts anfangen. Sie landen häufig unbeachtet in einem Ablageordner. Dabei liefert das Zahlenwerk der Finanzbuchhaltung ein wichtiges Werkzeug zur Analyse der Unternehmensentwicklung. Mein Ziel ist es, Ihnen die Zahlen Ihres Unternehmens nicht nur aufzubereiten. Sie sollen die Auswertungen auch verstehen. Denn dann können Sie die Informationen, die die Finanzbuchhaltung liefert, für eine erfolgreiche und zielorientierte Unternehmenssteuerung nutzen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Basis der Auswertungen der Finanzbuchhaltung ist jedoch, dass diese so aktuell wie möglich sind. Deshalb setze ich auf das digitale Belegbuchen als zeitgemäße Form der Buchhaltung.

Lohnbuchhaltung

Durch ständige Änderungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts wird die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung immer unüberschaubarer und zeitaufwendiger. Damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können, biete ich Ihnen die Übernahme der laufenden Abrechnungen sowie die Erstellung der laufenden Nachweise und Meldungen. Der Einsatz moderner Abrechnungssoftware garantiert eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung. Selbstverständlich erhalten Sie auch Unterstützung und Betreuung bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen sowie bei der Klärung schwieriger Einzelfragen.

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Steuererklärungen

Nicht nur Unternehmer sind verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Auch für Privatpersonen kann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestehen. Sind Sie nicht von Gesetzes wegen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kann es sich für Sie lohnen, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um so einen Teil der bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren bezahlten Steuer zurückzuerhalten.
Bei der Vielzahl an Formularen und Anlagen verliert man als Laie allerdings schnell den Überblick. Gerne unterstütze ich Sie deshalb und zeige Ihnen auch vorhandene Wahlrechte und Gestaltungsspielräume auf. So sparen Sie Zeit und Nerven und können sich schöneren Dingen widmen als dem lästigen Steuerkram.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss dient zum einen als Grundlage für die Bemessung der Gewinnausschüttungs- bzw. Entnahmemöglichkeiten und zum anderen als Basis für die Berechnung der Steuerlast. Darüber hinaus ist er für Kapitalgeber, wie z.B. für Banken, eine wichtige Informationsquelle zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Der Jahresabschluss beeinflusst dabei sowohl die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung als auch deren Konditionen. Für Kapitalgeber ist es wichtig, dass das Zahlenwerk des Jahresabschlusses so aktuell wie möglich ist. Durch eine zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses wird seine betriebswirtschaftliche Aussagekraft erhöht. Gerne übernehme ich für Sie die Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Steuerberatung

Die Erhebung von Steuern durch den Fiskus ist leider unerlässlich, da sie die Haupteinnahmequelle zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben für das Gemeinwesen darstellen. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen wird in Deutschland deshalb in einer Vielzahl von Einzelsteuergesetzen die Pflicht zur Zahlung von Steuern auferlegt. Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat aber auch das Recht Steuern zu sparen. Durch kompetente Beratung und optimale Gestaltung Ihrer steuerlich relevanten Verhältnisse möchte ich Sie dabei unterstützen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als Sie nach Recht und Gesetz tatsächlich schulden. Sprechen Sie mich deshalb bitte an, wenn Sie Beratungsbedarf in Sachen Steuerrecht haben.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Unternehmerische Entscheidungen sollten nie allein auf Basis ihrer steuerlichen Auswirkungen getroffen werden. Alle unternehmerischen Entscheidungen haben auch ökonomische Auswirkungen, sodass Steuerberatung und Unternehmensberatung untrennbar miteinander verknüpft sind. Ziele der betriebswirtschaftlichen Beratung sind eine solide Zukunftsplanung und eine nachhaltige Ertragsoptimierung Ihres Unternehmens. Von der Existenzgründung bis zur Unternehmensübergabe oder dem Unternehmensverkauf gibt es zahlreiche Beratungsanlässe. Im gemeinsamen Gespräch können wir die Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Alternativen erörtern und dabei auch weitere Handlungsoptionen aufdecken. Dadurch stellen Sie Ihre unternehmerischen Entscheidungen auf ein solides Fundament, auf dem Sie Schritt für Schritt weiter aufbauen können.

Sprache

Deutsch
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KONTAKT

Dr. Stefanie Igel

Weißenbrunner Hauptstraße 14
91227 Leinburg
Deutschland

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