Ganzheitliche Rechts- und Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen in Owingen am Bodensee
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Rechtsanwalt 1
Mitarbeiter5
Leistungsübersicht
Unsere Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei
Von Beginn an begleiten und beraten wir Privatpersonen und Unternehmen rechtlich und steuerlich ganz individuell - stets unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
Leistungen Steuerberatung:
Einkommensteuererklärungen
Erbschaftssteuererklärungen
Jahresabschlüsse & Einnahmenüberschussrechnungen
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige & Steuerstrafrecht
Existenzgründung / Start up
Leistungen Rechtsberatung:
Testamentsvollstreckung
Erb- & Schenkungsrecht, Übertragungen zu Lebzeiten
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügungen
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht & Vertragsgestaltung
Finanzgerichtliche Verfahren
Selbstanzeige & Steuerstrafrecht
Themen der Kanzlei

Testamentsvollstreckung
Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, die Anweisungen und den Willen des Verstorbenen nach dem Wortlaut des von ihm verfassten Testaments umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker stellt dabei sicher, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse nach den zeitlichen Vorgaben tatsächlich erfüllt werden.
In den wenigsten Fällen macht der Erblasser von dieser Option Gebrauch, da oftmals unterschätzt wird, wie konfliktträchtig das Thema Erbschaft selbst bei scheinbar einfach gelagerten Fällen sein kann.
Auch wenn der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker bestimmt hat, so können die Erben in einer einvernehmlichen Beschlussfassung einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der die gesamte Erbabwicklung im Interesse aller Erben vornimmt.

Fachanwalt für Steuerrecht
Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstütze ich Sie im Steuerstreit mit dem Finanzamt, angefangen vom Einspruchsverfahren bis zur Klage vor dem Finanzgericht, über die Vertretung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung bis hin zur Verteidigung vor dem Strafgericht.
Wenn Sie mit dem Finanzamt „reinen Tisch“ machen möchten, dann berate ich Sie über eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Digitalisierung
Wir bieten Ihnen den neusten Stand der Technik - Der Schlüssel ist der digitale Belegaustausch
Unternehmen online ermöglicht eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit:
Sie erhalten einen Zugang zum „Unternehmen Online“ und stellen uns hierüber alle Unterlagen, die für die Finanz- und Lohnbuchhaltung benötigt werden, zur Verfügung. Dies ermöglicht eine schnellere und zeitnahe Verarbeitung mit aktuellen Auswertungen, auf die Sie jederzeit Zugriff haben.
Möglichkeiten mit Unternehmen Online:
- Erledigung von Zahlungen, mit vorausgefüllten Zahlungsträgern vom digitalen Beleg und automatisierter Kontrolle der Kontoauszüge sowie Freigabe von Lohnzahlungen
- GoB-konformes Kassenbuch
- Führen des Rechnungseingangs- und Ausgangsbuches
- Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung
- Austausch und zentrale Ablage von Dokumenten für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsdokumente über DATEV Digitale Personalakte
- Optional erweiterbar um Angebots- und Rechnungsschreibung