Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen im nationalen und internationalen Steuerrecht
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Mitarbeiter4
Leistungsübersicht
Themen der Kanzlei
Dipl.-Kfm. Markus Trierweiler, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
hat nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Trier aufgenommen, welches er im September 2009 als Diplom-Kaufmann abgeschlossen hat. Im März 2012 wurde er zum Steuerberater vor der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz bestellt. Aufgrund der besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen im Bereich des Internationalen Steuerrechts wurde Herrn Trierweiler im Juli 2015 die Zusatzqualifikation Fachberater für Internationales Steuerrecht von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz verliehen.
Steuerliche Beratung für Unternehmen
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Finanzbuchführung mit zeitnahen und aussagekräftigen Auswertungen über die unterjährige Entwicklung ihres Unternehmens. Gerne helfen wir auch den Digitalisierungsprozess der laufenden Finanzbuchführung in ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Lohnbuchführung, indem wir termingerechte Lohnauswertungen für Sie und Ihre Mitarbeiter bereitstellen. Gerne helfen wir, den Digitalisierungsprozess im Rahmen der laufenden Lohnbuchführung in ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir beraten Sie im Rahmen einer Lohnoptimierung um Ihre Mitarbeiter zu motivieren und stärker an ihr Unternehmen zu binden und um betriebswirtschaftlich Lohnnebenkosten zu reduzieren. Im Rahmen der Lohnbuchführung unterstützen wir Sie auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Übermittlung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und betrieblichen Steuererklärungen an die Finanzverwaltung.
Steuerliche Beratung für Privatpersonen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und bei der Prüfung von Verwaltungsakten und beraten Sie in Rechtsbehelfsverfahren. Im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Aufgrund der theoretischen Kenntnisse im Rahmen meines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Trier und meiner jahrelangen praktischen Tätigkeit für mittelständische Unternehmen berate ich Sie nicht nur in steuerlichen sondern auch in betriebswirtschaftlichen Anliegen. Gerade in Gesprächen mit Hausbanken, bei Finanzierungs- bzw. Investitionsfragen oder bei der Aufstellung von Unternehmensplanungen unterstütze ich Sie gerne, um ihre Unternehmensziele zu erreichen.
Internationale Steuerberatung
Ich berate Sie nicht nur im Rahmen des nationalen, deutschen Steuerrechts, sondern unterstütze Sie auch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von natürlichen Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Ausland. Neben den Steuerinländern, die im Ausland investieren (Outboundfälle), berate ich auch Steuerausländer die Investitionen und Einkünfte im Inland tätigen (Inboundfälle). Die Hauptaufgabe liegt insbesondere darin, Doppelbesteuerungen, die aufgrund der unterschiedlichen Ausübung der nationalen Besteuerungsrechte der unterschiedlichen Staaten entstehen, zu beseitigen. Diese Vermeidung der Doppelbesteuerung soll durch völkerrechtliche Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) erreicht werden.