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Der passende Experte
für Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung

Die E-Rechnungspflicht kommt!

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen rechtzeitig startklar für die E-Rechnung werden? Bei uns finden Sie den passenden Ansprechpartner zu all Ihren Fragen! So können Sie die notwendige Umstellung der Prozesse frühzeitig angehen, machen Ihre Abläufe bereits für die Zukunft rechtssicher und profitieren von den mit der Einführung verbundenen Kosteneinsparungen.

Finden Sie Ihren Experten

Sie erwarten kompetente Antworten auf Ihre steuerlichen, rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Fragen? Und Sie überlassen Ihr Anliegen lieber einem Experten, einem für Sie passenden Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer? Rund 40.000 davon haben sich genossenschaftlich über DATEV zusammengeschlossen. Auf der DATEV-Plattform SmartExperts ist Ihr passender Partner nur wenige Klicks entfernt!

Warum Experten immer die richtige Wahl sind

Bild zu Gestaltungsspielraum nutzen

Gestaltungsspielraum nutzen

Experten kennen alle Gestaltungsmöglichkeiten. Auch die, an die Sie nicht denken.
Bild zu Komplexes einfach machen

Komplexes einfach machen

Experten haben die nötige Erfahrung und helfen Ihnen auch bei komplexen Sachverhalten kompetent weiter.
Bild zu Zeit für die wichtigen Dinge haben

Zeit für die wichtigen Dinge haben

Experten verschaffen Ihnen den Freiraum, den Sie für andere Dinge nutzen können.
Bild zu Starke Partner an Ihrer Seite wissen

Starke Partner an Ihrer Seite wissen

Experten helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Zukunft - und das dauerhaft.
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Mit Sicherheit gut beraten

Experten beraten Sie vor allen wichtigen Entscheidungen.
Bild zu Aufklären statt abwarten

Aufklären statt abwarten

Experten geben Ihnen wichtige Tipps, bevor ein Fall wie eine Nachfolgeregelung eintritt.

Ihre Experten

Steuerberater

Vor allem private Veränderungen wie eine Heirat oder auch die Vermietung einer Wohnung können steuerlich zur echten Herausforderung werden. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre private Steuererklärung zu optimieren. Steuergestaltung spielt aber auch für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige eine wichtige Rolle, um zukunftsfähig und erfolgreich zu bleiben.Hier finden Sie Ihren Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Ein Wirtschaftsprüfer ist in Unternehmen ab einer gewissen Größe unerlässlich. Setzen Sie bei Unternehmensbewertungen, für eine geplante Übernahme oder einen Verkauf auf einen echten Experten.Hier finden Sie Ihren Wirtschaftsprüfer

Rechtsanwälte

Eine Kündigung, Streitigkeiten oder ein Unfall sind nicht vorhersehbar. In solchen Situationen ist eine fundierte Rechtsberatung wichtig, um Schaden abzuwenden oder zu reduzieren.Hier finden Sie Ihren Rechtsanwalt

So finden Sie den passenden Experten: SmartExperts in 150 Sekunden

Expertenleistungen

Beratung durch Steuerberater

Steuerliche Gestaltung kann für Privatpersonen interessant werden, besonders dann, wenn sich die Lebenssituation verändert. Aber auch die Investition in Eigentum muss gut durchdacht werden - gleich, ob es sich um eine Immobilie oder eine Photovoltaikanlage handelt. Zum unternehmerischen Alltag gehören die Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses. Branchenübliche Anforderungen gilt es einzuhalten. Zugleich müssen Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ihre internen Prozesse stetig anpassen, um in einer digitalen Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. All das kostet Zeit und verlangt das nötige fachliche Know-how. Verlassen Sie sich in solchen Situationen auf einen erfahrenen Steuerberater.

Experten-Leistungen Steuerberater

Beratung durch Wirtschaftprüfer

Wirtschaftsprüfer überprüfen nicht nur die Buchführung und die Jahresabschlüsse größerer Unternehmen, sie analysieren unternehmerische Risiken und entwickeln Strategien um die Potenziale des Unternehmens besser auszuschöpfen. Holen Sie sich einen Experten an Ihre Seite.

Experten-Leistungen Wirtschaftprüfer

Beratung durch Rechtsanwalt

Eine Mieterhöhung, Arbeitsplatzkündigung oder ein Verkehrsunfall für den die Versicherung nicht aufkommen möchte. In diesen Situationen ist eine fundierte Rechtsberatung wichtig, um Schäden zu reduzieren oder abzuwenden.

Experten-Leistungen Rechtsanwalt

Der Qualitätsanspruch von DATEV SmartExperts

Sicherheit

Ihre Daten sind bei uns sicher! Zertifizierte Standards bestätigen unser Qualitätsniveau. Gleich, ob es um Informationssicherheit oder Qualitätsmanagement geht.

Erreichbarkeit

Wir sind bei allen Fragen für Sie da. Entscheiden Sie selbst, ob Sie uns via Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Transparenz

Mit unserer Suche finden Sie den Experten, der zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Die Leistungen der Experten sind transparent. So wissen Sie immer, was Sie erwartet.

Sie sind Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer und möchten sich auf DATEV SmartExperts präsentieren?

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihr Kanzleiportfolio optimal zu präsentieren, um damit mögliche Interessenten anzusprechen.

SmartExperts ist ein Angebot der DATEV eG, der Genossenschaft des steuerberatenden Berufs mit rund 40.000 Mitgliedern.

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Steuer Glossar

Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Finanzamt geht davon aus, dass jeder Arbeitnehmer Kosten im Zusammenhang mit seinem Job hat. Daher gibt es für jeden automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten. Dieser lag 2023 bei 1.230 Euro jährlich. Den Pauschbetrag erhalten Sie, wenn Sie keine Werbungkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen oder die Ausgaben unter dem Betrag liegen.
Arbeitsmittel
Alles, was Sie brauchen, um Ihre Arbeit zu erledigen und selbst bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Dazu zählt der Computer samt Zubehör genauso wie Fachliteratur oder andere Gegenstände und Büromaterialien. Sollten Sie die Arbeitsmittel auch privat verwenden, darf die private Mitnutzung lediglich weniger als zehn Prozent betragen.
Außergewöhnliche Belastung
Außergewöhnliche Kosten entstehen in außergewöhnlichen Lebenssituationen – zum Beispiel bei einer Krankheit. Derartige Aufwendungen können Sie beim Finanzamt geltend machen, wenn die Ausgaben zwangsläufig entstehen, notwendig, angemessen und zugleich außergewöhnlich sind sowie eine finanzielle Belastung darstellen. Das Finanzamt rechnet Ihnen automatisch einen Eigenanteil zu. Diese sogenannte zumutbare Belastung muss der Steuerzahler selbst tragen. Erst wenn diese überschritten ist, können Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die zumutbare Belastung richtet sich nach der Höhe der Gesamteinkünfte und Ihrer familiären Situation. Ausgaben, die zu den steuerlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Außerdem ausgeschlossen sind Kosten der privaten Lebensführung.
Berufskleidung
Kleidung, die Sie speziell für Ihren Beruf benötigen, können Sie in der Steuererklärung angeben. Allerdings ist die Absetzbarkeit auf Kleidungsstücke beschränkt, die ausschließlich während der Berufsausübung getragen wird. Außerdem müssen die Textilien berufstypisch sein. Dazu zählen beispielsweise Schutzkleidung, Amtstrachten oder Uniformen. In seltenen Fällen wird auch berufstypische Alltagskleidung steuerlich anerkannt.
Dienstwagen
Arbeitnehmer müssen die private Nutzung eines Firmenwagens versteuern. Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Bei der Ein-Prozent-Regelung kommt es auf den Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Dienstwagens an. Wer zum Beispiel einen Dienstwagen im Wert von 30.000 Euro fährt, muss monatlich 300 Euro versteuern. Wer sich für ein Fahrtenbuch entscheidet, muss sämtliche Fahrten dokumentieren und auflisten, ob diese beruflich oder privat veranlasst waren.
Doppelte Haushaltsführung
Nicht immer findet sich der Traumjob in unmittelbarer Nähe. Wenn der Weg zu weit ist, um täglich nach Hause zu fahren, ist eine Wohnung am Beschäftigungsort sinnvoll. Die Ausgaben für eine solche doppelte Haushaltsführung können Sie von der Steuer absetzen – etwa die Kosten für die Zweitwohnung, die Umzugskosten oder Ausgaben für Heimfahrten. Wichtig ist, dass Sie weiterhin einen eigenen Hausstand an Ihrem ersten Wohnort haben - dieser muss Ihr Lebensmittelpunkt sein.
Ehegattensplitting
Wer verheiratet oder verpartnert ist, hat jedes Jahr die Wahl sich zusammen oder einzeln veranlagen zu lassen. Durch die Wahl der Veranlagung können Sie viel Geld sparen. Es ist also wichtig zu wissen, wann sich welche Veranlagungsart lohnt. Für viele Paare ist die Zusammenveranlagung am günstigsten, daher nimmt die Finanzverwaltung automatisch diese Art der Veranlagung vor. Voraussetzung ist, dass beide Partner miteinander verheiratet und unbeschränkt steuerpflichtig sind sowie nicht dauernd getrennt leben. Das Ehegattensplitting bedeutet, dass Paare steuerlich wie eine Person behandelt werden und auch nur einen Steuerbescheid erhalten. Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer nach der so genannten Splittingtabelle. In der Regel ergibt sich daraus ein Steuervorteil, der umso größer ist, je größer die Differenz zwischen den Einkommen der Ehegatten ist.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützen soll. Es ermöglicht Müttern und Vätern, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich um die Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Hierbei gibt es die Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, welche untereinander kombinierbar sind. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Ab dem 01. April 2024 steigt die Einkommensgrenze für Elterngeld auf 200.000 (zu versteuerndes Jahreseinkommen) für Paare und auf 150.000 Euro für Alleinerziehende. Auch weiterhin möglich ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile, allerdings nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
Entfernungspauschale
Ob Sie mit dem Rad, mit der Straßenbahn oder mit dem Auto zur Arbeit fahren: Für den täglichen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle können Sie die Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen. In den Jahren 2021 bis 2026 beträgt diese ab dem 21. Entfernungskilometer 0,35 Euro bzw. seit 2024 0,38 Euro. Für Entfernungen unter 21 km ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro anzusetzen. Dies ist unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, dürfen Sie allerdings auch die höheren tatsächlichen Ausgaben geltend machen.
ETF-Sparplan
Exchange Traded Funds, kurz ETFs, sind börsengehandelte Investmentfonds, die einen bestimmten Aktienindex wie den DAX oder den MSCI World abbilden. Ein ETF-Sparplan ist daher eine Möglichkeit, regelmäßig in börsengehandelte Indexfonds zu investieren und bereits mit kleinen Beiträgen, zum Beispiel 25 Euro monatlich, Vermögen aufzubauen. Auf die daraus resultierenden Erträge werden pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Durch einen Freistellungsauftrag wird die Steuer bei ETFs aber grundsätzlich erst fällig, wenn die Gewinne den Sparerpauschbetrag übersteigen. Dieser beträgt ab 2023 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Werden Dividenden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert, handelt es sich um thesaurierende Fonds. In diesem Fall ermittelt die Depotbank zu Beginn des Jahres eine Vorabpauschale und führt auf dieser Basis die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Fortbildung
Wenn Sie sich in Ihrem Job auf dem Laufenden halten oder beruflich weiterkommen wollen, ist eine Fortbildung sinnvoll. Jede beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung zählt steuerlich als Fortbildung – mit der Folge, dass die Ausgaben dafür unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig sind. Private Motive dürfen jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Freibetrag Lohnsteuer
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart hat, zahlt womöglich monatlich zu viel Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Erst nach Ablauf des Jahres erhalten Sie dieses Geld mit der Steuererklärung zurück. In solchen Fällen kann sich ein Freibetrag für den monatlichen Lohnsteuerabzug lohnen. Dieser erhöht dann das monatliche Nettogehalt. Allerdings müssen die Ausgaben bei den Werbungskosten mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro überscheiten. Außerdem berücksichtigt das Finanzamt einen Freibetrag für Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nur dann, wenn die Summe dieser Aufwendungen über 600 Euro liegt. Wenn Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. So kann das Finanzamt überprüfen, ob der Freibetrag auch berechtigt war.
Grundfreibetrag
Mit dem Grundfreibetrag wird das Existenzminimum abgesichert. Aktuell beträgt dieser 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete (Stand 2024). Bis zum Erreichen dieser Grenze werden Einkommen nicht versteuert. Erst wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, ist Einkommensteuer zu zahlen.
Handwerkerleistungen
Erledigen Handwerker Arbeiten rund ums Haus, können 20 Prozent der Arbeitskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Nicht begünstigt sind die Kosten für Material. Das Finanzamt erkennt alle Arbeiten an, die der Renovierung, Instandsetzung, Verschönerung und Wiederherstellung einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Hauses sowie dem dazugehörigen Grundstück dienen. Ob die Wohnung oder das Haus Ihnen gehört oder ob Sie Mieter sind, ist nicht entscheidend. Voraussetzung für die Steuerermäßigung: Sie haben eine Rechnung bekommen und haben diese per Überweisung bezahlt. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Steuerermäßigung ist auf 1.200 Euro jährlich begrenzt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer im Haushalt Hilfe von Dienstleistern in Anspruch nimmt, kann 20 Prozent der Kosten dafür bei der Steuererklärung geltend machen. Maximal lassen sich so 4.000 Euro im Jahr an Steuern sparen. Dies gilt auch für Hilfe bei der Pflege. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass Sie eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlt haben. Bei Barzahlungen gibt es keine Steuerermäßigung.
Kinderbetreuungskosten
Wenn Sie Geld ausgeben, um Ihr Kind betreuen zu lassen, können Sie diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Warum Ihnen die Kosten für einen Babysitter, einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder eine Tagesmutter entstehen – ob aus beruflichen oder persönlichen Gründen – ist nicht relevant. Kinderbetreuungskosten können für leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder angesetzt werden, die in Ihrem Haushalt leben und nicht älter als 14 sind. Der Abzug der Ausgaben ist allerdings beschränkt: Steuerlich geltend machen können Sie zwei Drittel Ihrer Aufwendungen, maximal bis 4.000 Euro je Kind pro Jahr als Sonderausgaben.
Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit im Betrieb vorübergehend verkürzt wird, weil nicht genügend Arbeit vorhanden ist. Die Beschäftigten arbeiten dann weniger Stunden und erhalten dafür Kurzarbeitergeld vom Staat. Ziel ist die Vermeidung von Entlassungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre nutzen daher viele Unternehmen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Sind die hierfür notwendigen betrieblichen Voraussetzungen erfüllt, so erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für maximal 12 Monate 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Für Betroffene mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Die Mitarbeiter arbeiten im Bezugszeitraum meist weniger, teilweise auch gar nicht. Kurzarbeitergeld wird dann bewilligt, sobald mindestens 10 % des Personals ein Brutto-Verdienstausfall von 10 Prozent droht.
Minijobs im Haushalt
Wenn Sie für haushaltsnahe Tätigkeiten in Ihrem Haushalt einen Minijobber beschäftigen, können Sie dafür einen Steuerbonus erhalten. Dieser liegt bei 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro jährlich. Die Steuerermäßigung kann zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.
Reisekosten
Wenn Sie geschäftlich unterwegs sind, sind die zusammenhängenden Ausgaben steuerlich abzugsfähig. Das gilt beispielsweise für Fahrten zu Messen, Tagungen, Kundendienst oder die Tätigkeit bei einer anderen Niederlassung Ihres Arbeitgebers. Als Reisekosten können Sie vor allem Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Nebenkosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese Ausgaben nicht bereits vollständig erstattet hat.
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden können. Sie sind aber dennoch begrenzt steuerlich berücksichtigungsfähig. Dazu zählen zum Beispiel die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen oder Schulgeld.
Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den Überschusseinkünften und unterliegen der Einkommensteuer. Zu den Einnahmen zählen die Miete oder die Pacht, Umlagen, Entgelt für Nebenräume und weitere Einnahmen aus der Vermietung. Abziehbar sind Werbungskosten wie unter anderem Abschreibungen, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten. Sollte ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung entstehen, kann dies mit anderen Einkünften verrechnet werden. Zu beachten ist, dass es Sonderregelungen für die Vermietung an nahe Angehörige gibt sowie für die Nutzung der Immobilie durch den Vermieter selbst.
Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer rund um den Job entstehen. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf bestehen. Das heißt, es dreht sich dabei um alle Kosten, die anfallen, damit der Arbeitnehmer seine Einnahmen erwerben, sichern oder erhalten kann. Das Finanzamt gewährt Arbeitnehmern automatisch einen Pauschbetrag. Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder auch berufsbedingte Umzüge.
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