Langjähriger Steuerrechtler (RA/StB) und ehemaliger Finanzbeamter zusammen mit seinem Team für Sie!
Team der Kanzlei und Kooperationen
Steuerberater 1
Rechtsanwalt *1
Mitarbeiter4
Leistungsübersicht
Kompetenz Team Steuer Recht für Sie
Seit über 20 Jahren beschäftigt sich Herr Kai Webers mit dem Steuerrecht. Angefangen hat die steuerrechtliche Sozialisiation in der Finanzverwaltung NRW mit einem dualen Studium, fortgeführt wurde diese durch ein juristisches Studium (1.+2. Staatsexamen und Zulassung zur Anwaltschaft nebst Fachanwaltstitel) mit dem Schwerpunkt Steurrecht und bereits im Jahr 2008 mit der Steuerberaterprüfung weiter intensiviert. Laufende steuerrechtliche Fortbildung (zeitweise auch als Autor) halten uns alle auf dem aktuellen Stand. Zusammen mit dem Team aus Mitarbeitenden steht Ihnen die K|T|S|R in (fast) allen Belangen des Steuerrechts und seiner Nebengebiete zur Seite. Nehmen Sie gerne einfach Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wo wir Sie unterstützen können.
Themen der Kanzlei
Steuerliche Gestaltung und Optimierung durch Rechtsformwahl und/oder lebzeitige Vermögensübertragung (Steuerminimierung)
Die Spielräume der Steuergestaltung sind für kleine und mittelständische Firmen ehrlicher Weise zunächst relativ begrenzt. Eine langfristige Steuerstrategie sollte daher auch immer ausgerichtet sein an den Fragen der Rechtsform, deren jeweiliger Besteuerrung und der Nachfolgeplanungen. Dies sowohl zur möglichen Minderung der aktuellen Steuerlast (in der Regel Ertragsteuer) aber insbesondere auch zum Erhalt des Vermögens für die nächste Generation. Aufgrund der Doppelqualifikation des Inhabers, Kai Webers, sehen wir uns in der Lage, Sie auch hier umfassend beraten zu können (Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Stiftung, Familienpool,..., alles keine Fremdwörter für uns).
Finanzgerichtsverfahren bis hin zum Bundesfinanzhof
Als Jurist und langjährig im Steuerrecht Tätiger, sind dem Kanzleiinhaber auch die Besonderheiten des Verfahrens vor den Finanzgerichten bekannt. Insbesondere auch die formellen Voraussetzungen der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof gehören zu unserem geübten Repertoire.
Zweite Meinung bei Betriebsprüfung und sonstigen Streitigkeiten mit dem Finanzamt
Betriebsprüfungen sind häufig nicht nur einfach lästig, sondern auch emotional belastend. Dies nicht selten auch im Verhältnis zum/zur derzeit tätigen Steuerberater/in. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie unsicher sind, ob der angeratene Weg/der Vorschlag der Finanzverwaltung im rahmen der Prüfung auch tatsächlich der richtige Weg ist. Dabei stehen wir Ihnen und den steuerberatenden Kolleg:innen gerne sowohl offen in gemeinsamen Gesprächen mit der Finanzverwaltung bei, aber auch im Hintergrund als fachliche Mentoren/Coaches.
Laufende Finanz-und Lohnbuchhaltung und Erstellung des zugehörigen Steuererklärungen und Voranmeldung
Die "Klassiker" der Berufsstandes finden Sie natürlich ebenso bei uns. Dabei sind wir bemüht, diese Bereiche weitestgehend digital, ohne Medienbrüche und damit effizient für Sie durchzuführen. Neben der Nutzung digitaler Belege gehört für uns auch die digitale Lohnabrechnung für Sie und Ihre Mitarbeitenden dazu (über Arbeitnehmer-online erhalten Ihre Mitarbeitenden alle Lohnunterlagen digital zur Verfügung gestellt).
Steuererkärungen digital (Datev Meine Steuern) auch im Sinne der Nachhaltigkeit
Steuererklärungen (Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen) bereiten wir unterschriftsreif für Sie vor. Wir bevorzugen die digitale Unterschrift, stellen Ihnen aber auf Wunsch auch die Papierform der Steuererklärungen zur Verfügung. Belege zu den Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung z.B.) übermitteln Sie in ein geschütztes Portal der Datev, aus dem wir diese abrufen, mit der Steuererklärung verbinden und -wenn angefordert- digital an die Finanzverwaltung übermitteln können. Auch wenn der Begriff derzeit im Übermaß genutzt wird, letztlich ist dies auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz!