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Sieg-Treuhand GmbH

Wir sind eine engagierte und dynamische Steuerberatungsgesellschaft mit einer über 30-jährigen Tradition.

Team der Kanzlei

Steuerberater 3

Mitarbeiter15

Leistungsübersicht

Unser Leistungsangebot

Seit Generationen für Generationen, ganz nach diesem Motto legen wir besonderen Wert auf langjährige Mandantenbeziehungen. Persönlicher Kontakt und individuelle Betreuung und Beratung unserer Mandanten ist für uns selbstverständlich und wird auch aktiv in unserer Unternehmenskultur gelebt. Unserer Philosophie, ein guter Berater und ständiger Wegbegleiter zu sein, versuchen wir dadurch gerecht zu werden, dass wir Ihnen das gesamte Spektrum von der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung über Vermögenskoordination und Rechnungswesen anbieten. Stetige Aus- und Fortbildung hilft uns dabei, Sie immer nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung kompetent zu beraten. Dabei umfasst unser Mandantenkreis sowohl Privatpersonen als auch Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen und Größenklassen.

Themen der Kanzlei

Steuerberatung

Neben den klassischen Aufgaben der Steuerberatung wie Erstellen von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie Einnahmenüberschussrechnungen sind wir in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir beraten Ihr Unternehmen individuell von der Gründung bis zum Generationenwechsel oder zum Unternehmensverkauf und vertreten Ihr Recht gegenüber der Finanzbehörde in Rechtsbehelfsverfahren bis vor das Finanzgericht und den Bundesfinanzhof . Aufgrund unserer vielfältigen und langjährigen Erfahrung wickeln wir Ihre Betriebsprüfungen versiert und durchgreifend ab. Letztlich sind wir Ihr kompetenter Partner bei der Erstattung von Selbstanzeigen und der Betreuung von Steuerfahndungsprüfungen.

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung und Analyse von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Anforderungen an das Unternehmensmanagement werden immer umfangreicher. Daher ist eine fundierte Wirtschaftsberatung für uns untrennbar mit Leistungen einer guten Steuerberatung verbunden. Die Erfahrungen aus unserer umfangreichen Prüfungstätigkeit sind dafür von großem Wert. Egal ob Finanzplanung, Erfolgsplanung oder Liquiditätsplanung bei uns sind Sie immer an der richtigen Adresse. Mit uns gelingt es Ihnen erfolgreich Unternehmensprozesse zu überarbeiten und zu verbessern.

Steuern Digital

Im zwanzigsten Jahrhundert kommt man im Wirtschaftsleben ohne einen Computer nicht mehr zu recht. Profitieren Sie mit uns von den technischen Neuerungen und gestalten Sie durch Digitalisierung Ihre Arbeitsabläufe und das Rechnungswesen schlank und effizient. Wickeln Sie Ihre Buchhaltung digital ab, so sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt. Wir können diese digitalen Daten verarbeiten und Ihnen unserer Ergebnisse wieder digital zur Verfügung stellen, so dass Sie jederzeit einen aktuellen Überblick über Ihr Unternehmen haben.

Im einundzwanzigsten Jahrhundert prüft das Finanzamt fast ausschließlich digital. Mit uns sind Sie darauf vorbereitet. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, egal, ob es um summarische Risikoprüfung (SRP) oder Analyse von Warenwirtschaftsdaten geht, wir kennen uns aus und bereiten Sie optimal auf eine Prüfung vor.

Aktuelles Thema: Grundsteuerreform 2022

Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer.

Das Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) stellt bzgl. der Bewertung der Immobilien auf ein wertorientiertes Verfahren ab. Für Wohngrundstücke bildet ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, bei den übrigen Grundstücken ein Sachwertverfahren die Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuerwerts.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Merkblättern unter:

https://www.deubner-online.de/mmocontent/output/OTA-2021128109_729WEBML/grundsteuerreform_final.pdf

Sprache

Deutsch
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