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Rainer Teufel & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Wir beraten Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aller Branchen bei steuerlichen Belangen.

Team der Kanzlei

Steuerberater 8

Rechtsanwälte 10

Wirtschaftsprüfer 1

Mitarbeiter50

Leistungsübersicht

Rainer Teufel & Partner GmbH

Steuerberatung ist mehr als Vergangenheitsbewältigung oder die Erfüllung lästiger Pflichten. Trotzdem muss gesetzlichen Vorgaben zunächst einmal routiniert und professionell genüge getan werden. Hierzu gehören die Übernahme von Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Jahresabschlusserstellung und die Steuerdeklaration. Unsere Kanzleien bieten dabei vollen Service von Anfang an. Und selbstverständlich können Sie sich auch bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden auf uns verlassen.

Nach der Pflicht kommt die Kür. Und der widmen wir uns mit besonderer Aufmerksamkeit. Welche Pläne haben Sie für die Zukunft? Sind ihre Unternehmensstrukturen optimierbar? Wurden alle bilanzpolitischen Spielräume ausgeschöpft? Steht eine Nachfolgeregelung oder eine Unternehmensveräußerung an? Die zukunftsorientierte steuerliche Beratung ist uns besonders wichtig.

Themen der Kanzlei

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Unsere Jahresabschlüsse vermitteln einen aussagekräftigen Einblick in die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage Ihres Unternehmens und dienen als Grundlage für die Besteuerung.

Wir legen neben der Einhaltung der handelsrechtlichen Standards besonderen Wert auf die Erkennung und Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume.

Zudem erstellen wir für Sie die betrieblichen und privaten Steuererklärungen wie Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen oder Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen.

Auch hier haben wir Ihr Interesse an einer möglichst geringen Steuerbelastung im Blick und nutzen Gestaltungsmöglichkeiten optimal aus.

Strategische Steuerplanung

Ob es bei der Existenzgründung um die richtige Rechtsformwahl geht, um Umwandlungen, Nachfolgeregelungen oder den Verkauf oder die Liquidation eines Unternehmens – es geht für Sie immer darum, Ihre persönlichen Wünsche weitestgehend umzusetzen und dabei die steuerliche Auswirkung zu optimieren.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung.

Buchführung

Für Unternehmen jeder Größenordnung ist eine exakte und zeitnahe Buchführung die Grundlage des Erfolges, denn sie ist die Basis für betriebliche Planungen und das Controlling. Daneben ist sie Ausgangspunkt für die jährliche Gewinnermittlung und damit maßgeblich für die Steuerbelastung, die Sie und Ihr Unternehmen trifft.

Deshalb sind wir schon bei dieser vermeintlichen Routineaufgabe besonders sorgfältig. Uns liegt viel daran, Sie permanent zu beraten und Buchführung oder Jahresabschlusserstellung nicht nur als Vergangenheitsbewältigung zu betrachten, denn dann ist es häufig für korrigierende unternehmerische Entscheidungen zu spät. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir Sie in die Lage versetzen, auf einen Blick aus den Auswertungen zu erkennen, wie sich Ihre wichtigsten Kennzahlen entwickeln und in welchen Bereichen negativen Entwicklungen entgegengesteuert werden kann.

Einspruchs- und Klageverfahren

„Gesetze können nur abstrakt gefasst sein. Wenn sie auf einen konkreten Sachverhalt angewandt werden, müssen sie ausgelegt werden. Dabei irren sich Finanzbeamte und Richter.“ – diese Aussage stammt nicht von irgendjemandem, sondern von den Richtern des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in ihrem Urteil vom 06.10.1970 (Az.: II 316-320/67).

Und Recht haben sie. Deshalb kommt man gelegentlich nicht umhin, nach einer falschen Steuerfestsetzung im Rechtsbehelfsverfahren seine Interessen durchzusetzen. Und dabei können Sie sich auf unsere tatkräftige Unterstützung verlassen.

Wenn auch das Einspruchsverfahren nicht zu dem begehrten Erfolg führt, bleibt nur die Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht.

Wir kennen nicht nur das Steuerrecht, sondern auch das Prozessrecht. Und gerade beides zusammen ist für das erfolgreiche Führen eines Prozesses Voraussetzung.

Betriebsprüfungen und Steuerfahndungsprüfungen

Prüfungen durch die Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger sind oft nicht besonders willkommen, denn häufig bringen sie einiges an Mehrarbeiten und Einschränkungen im Betriebsablauf mit sich.

Von einer optimalen Prüfungsvorbereitung über die Kommunikation mit dem Prüfer während der Prüfungshandlungen bis zur Schlussbesprechung vertreten wir Ihre Interessen.

Und natürlich prüfen wir die Prüfungsfeststellungen und die entsprechenden Bescheide anschließend darauf, ob die Prüfungsfeststellungen auch richtig umgesetzt wurden.

Bei Maßnahmen der Steuerfahndung haben wir stets neben der steuerlichen auch die strafrechtliche Dimension im Blick.

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