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Kay Klöpping

Gestaltende Rechts- und Steuerberatung Gestaltende Beratung für Familienunternehmen und Familienunternehmer, Privatpersonen und Family Offices

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Rechtsanwalt 1

Leistungsübersicht

Beratung von Familienunternehmen, Gesellschaftern und Privatpersonen

Beratung von Familienunternehmen, Gesellschaftern und Privatpersonen

Als Rechtsanwalt und Steuerberater mit über 30-jähriger Berufserfahrung konzentriere mich auf die ganzheitliche persönliche Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien sowie vermögenden Privatpersonen bei strategisch relevanten rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen, häufig an der Schnittstelle zwischen Familie und Unternehmen.

Themen der Kanzlei

Nachfolgeplanung / Unternehmensnachfolge

Nachfolgeplanung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung eines Familienunternehmens. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten ich ein individuelles Nachfolgekonzept.

Nicht immer ist eine Nachfolge innerhalb der Familie möglich. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob eine sog. externe Nachfolge eine Alternative ist. Dies kann die Fortführung des Unternehmens in der Familie mit einem externen Management sein, aber auch Stiftungslösungen oder ein Unternehmensverkauf.

Ein ganzheitlicher Beratungsansatz muss die unternehmerische, die familiäre und die persönliche Sphäre gleichermaßen einbeziehen. Dies umfasst die gesellschaftsrechtlichen Fragen der Beteiligungs, die Führungsstruktur und auch die Einbeziehung der persönlichen Sphäre. Immer wieder bedeutsam sind dabei die steuerrechtlichen Fragestellungen bei Einkommensteuer und Schenkung- und Erbschaftsteuer.

Aus zahlreichen Nachfolgeprojekten verfüge ich über einen umfassenden Erfahrungsschatz.

Vermögensstrukkturierung / Asset Protection

Neben der betrieblichen ist auch die private Vermögenssphäre meiner Mandanten gleich bedeutsam. Es gilt langfristig Strukturen und Strategien aufzubauen, die gegen Haftungs- und Liquiditätsrisiken aus der betrieblichen Sphäre, aber auch gegenüber Familienmitgliedern und Dritten absichern („Asset Protection“). Dazu gehören etwa passende ehevertragliche Regelungen – besonders auch im internationalen Kontext – und der Abbau von persönlichen Verpflichtungen für betriebliche Risiken, z.B. durch eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur.

Im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie der Vermögensübertragung auf Kinder bieten sich daneben aber auch viele Gestaltungen mit steuerlich vorteilhaften Aspekten.

Ich berate seit langen Jahren auch die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierung bei größeren privaten Vermögen sowie die Einrichtung von Family Offices und Stiftungen.

Rechtsform, Unternehmensstrukturen und Familiengesellschaften

Die Unternehmensstruktur und Rechtsform jedes Familienunternehmens bestimmt eine Vielzahl von Folgeeffekten, sei es die Besteuerung, aber auch Offenlegung oder Arbeitnehmermitbestimmung. Die sich ändernden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen bedingen die Notwendigkeit zu einer fortwährender Überprüfung und Anpassung. Hierbei erarbeite ich mit Ihnen eine passgenaue rechtlich und steuerlich abgesicherte Konzeption und betreue sie bei der Umsetzung. Dies reicht von der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bis zum Aufbau einer Holdingstruktur unter Einsatz der dafür sinnvollen rechtlichen Instrumente, wie Neugründungen, Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen oder Ausgliederungen.

Stiftungen

Eine Stiftungsgründung hat häufig einen philanthropischen Hintergrund. Die Gründung und sachgerechte Ausgestaltung der Stiftung mit finanziellen Mitteln, aber auch einer passenden Governance-Struktur sichert langfristig die Umsetzung der gemeinnützigen Ziele.

In den letzten Jahren nimmt aber die Bedeutung der Familienstiftung stark zu. Diese nur dem Wohle einer Familie dienende Stiftung bietet die Möglichkeit, einerseits die Unabhängigkeit und den Fortbestand des Unternehmens oder eines privaten Vermögens unabhängig von einzelnen Personen im Gesellschafterkreis zu sichern und andererseits die finanzielle Versorgung der Familie sicherzustellen.

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Kay Klöpping

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33602 Bielefeld
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