Empathie, Wertschätzung und emotionale Intelligenz machen uns zu Ihrem Partner in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Disziplinen.
Team der Kanzlei und Kooperationen
Steuerberater * 4
Rechtsanwälte *2
Wirtschaftsprüfer *3
Mitarbeiter9
Leistungsübersicht
Die Kanzlei Ekkehard Meilinger- Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Die Kanzlei wurde 1999 von Ekkehard Meilinger mit dem Ziel gegründet, eine ehrliche, antizipative und verlässliche Beratung anspruchsvoller Mandanten mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaft, Vermögensberatung und Steuerrecht aufzubauen.
Wir konzentrieren uns auf die Fachgebiete Wirtschafts- und Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Steuerrecht sowie auf angrenzende Fachgebiete wie erbschaftsteuerliche Vermögensnachfolge, Finanzierungen, Beratung von großen Familienvermögen und steuerorientierte Vermögensberatung einschließlich Testamentsvollstreckungen.
Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, bei sensiblen Themen wie der Entwicklung von Nachfolgekonzepten anerkannte Lösungen zu präsentieren. Die integrierte wirtschaftliche, finanzielle und steuerliche Beratung aus einer Hand ist effizient. Der Beratungsansatz unserer Kanzlei fördert eine persönliche und mandantenorientierte Beratung.
Wir haben eine langjährige Mandantenbeziehung oft schon ab der Gründung.
Themen der Kanzlei
Unternehmensberatung
Die Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragen, z.B. durch Analyse und Optimierung der Geschäftsabläufe, kennzeichnen die Tätigkeit des Unternehmensberaters. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verstehen wir uns generell als Ideengeber und Ihr Problemlöser auf der ersten Stufe – das heißt wir sind Ihre erste Anlaufstelle zur Entdeckung, Erörterung und Diskussion von Ihren Herausforderungen.
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und vorweggenommene Erbfolge
Unter der vorweggenommenen Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen durch den zukünftigen Erblasser auf dessen Erben noch zu Lebzeiten. Dies ermöglicht eine gezielte Planung der möglichst steuerfreien Übertragung hoher Vermögenswerte. Vor allem umfasst dies ● Erbfolgeplanung ● Unternehmensnachfolge ● Stiftungsbesteuerung
Sei es die Heranführung der Kinder in die Übernahme einzelner Vermögenspositionen der Eltern (z.B. Immobilien) oder sei es die Übertragung der Beteiligungen und Gesellschaftsanteile der Eltern auf ihre Kinder und andere Angehörige, wir stehen Ihnen mit unserer gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und finanztechnischen Expertise bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zur Seite. Dabei haben wir das nötige Fingerspitzengefühl in der Gesprächsführung im Kreis der Familie und bringen die entscheidende Empathie für die im Gestaltungsprozess Beteiligten und deren individuelle Interessenslage mit ein.
Vermögensnachfolge und Familienpool
Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien und Geld- bzw. Wertpapiervermögen oder anderes Sachvermögen (Bildern, Gold, Oldtimern, etc.) - Das klassische Instrument der Vermögensnachfolge ist die Schenkung an die nächste Generation unter Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht, gerne verknüpft mit einer Testamentsvollstreckung oder mit einfachen vertraglichen Rückforderungsrechten des Schenkers, damit dieser im Notfall nicht das Kontroll- und Verfügungsrecht am Vermögen verliert.
Alternativ dazu kann bei allen Vermögensübertragungen innerhalb der Familie eine Familiengesellschaft eingesetzt werden, auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Die Vorteile bestehen z.B. in der Reduzierung von Risiken aus Scheidungen, Vermeidung von Gläubigerzugriff oder Haftung oder Förderung einer effizienten gemeinsamen Verwaltung; Nachteile in der Nichtveräußerbarkeit der Immobilien, die Entstehung von Konfliktherden und der unerwünschte Zugriff von Schwiegerkindern.
Finanzierung und Vermögen
Das richtige Timing für die Vorbereitung des Kreditantrages, aber auch die perfekte Zusammenstellung der relevanten persönlichen Finanzdaten und die Auswahl der richtigen Bankpartner sind erste notwendige Schritte zum erfolgreichen Darlehensvertrag.
Dann erst werden weitere einzelne Finanzierungsparameter wie Laufzeit, Strukturierung, Zinssätze, Tilgungsraten oder der Einsatz von Besicherungsvarianten und derivaten Finanzierungsinstrumenten optimiert. Die beratende Bank selbst oder der sogenannte provisionsabhängige „unabhängige Vermittler” verdienen am Kreditvertrag und werden im Zweifelsfall nicht immer zu Gunsten der Kreditnehmer entscheiden.
Mit uns haben Sie – in allen Ihren Verhandlungen mit dem kreditgebenden Institut – einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.