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Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatunsgesellschaft

Rechtsanwälte und Steuerberater im Herzen von München. Persönlich und kompetent seit 1972

Team der Kanzlei

Steuerberater 3

Rechtsanwälte 4

Leistungsübersicht

Herzlich Willkommen auf unserem Kanzleiprofil

Herzlich Willkommen auf unserem Kanzleiprofil

Wir sind eine interdisziplinäre Rechtsanwalts -und Steuerberaterkanzlei mit einem weit gefächerten Leistungsangebot. Die Schwerpunkte, die aber nicht ausschließlich zu unseren Kompetenzen gehören, stellen wir nachstehend näher dar.

Generell sind wir zunächst für alle unsere Mandanten Ansprechpartner in fast allen Rechts- und Steuerfragen. Soweit diese nicht in unser Beratungsspektrum fallen, helfen wir bei der Suche kompetenten Partnern. Unser Netzwerk ist - auch international - weit gefächert, und wir verweisen nur auf langjährig als zuverlässig bekannte Kooperationspartner.

Details zu den Personen können Sie auf unserer Internetpräsenz (http://www.dr-weigl.com) einsehen, dort erfahren Sie mehr zur Tätigkeit und Berufserfahrung der Berufsträger.

Themen der Kanzlei

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Rechtsberatung

Als alteingesessene Rechtsanwaltskanzlei (vormals Dr. Weigl Augustinowski & Partner) bieten wir ein allgemeines Leistungs- und Beratungsspektrum an. Von Spezialfällen abgesehen (in denen wir dann kompetente Kollegen vermitteln oder hinzuziehen können) sind wir in allen Bereichen des Zivilrechts tätig. Dies umfasst neben dem BGB und HGB auch das Vereins- Stiftungs- und Gesellschaftsrecht.

Daneben beraten wir im Arbeitsrecht (auch Kollektivarbeitsrecht) sowie im Mietrecht (auch Gewerbe).

Steuerberatung Steuerstrafrecht Finanzgerichtsprozess

Neben den näher aufgeführten Bereichen des Steuerrechts beraten wir im Steuerstrafrecht (auch Vertretung vor Gericht) sowie in oft parallel laufenden Finanzgerichtsverfahren. Eine gute Verteidigung im Steuerstrafrecht basiert häufig auf der korrekten Nacherstellung der Berechnungsgrundlagen.

Gewerbliche Schutzrechte (Marken, Design, Urheberrecht) national und international (EU, IR)

Wir vertreten und beraten Mandanten sowohl bei der Anmeldung der Schutzrechte, als auch bei der Durchsetzung gegen Rechtsverletzungen (einstweilige Verfügung, Zollbeschlagnahme, Sequestration) sowie Abwehr von Ansprüchen Dritter.

Die Anmeldung von Schutzrechten bedarf eines Konzeptes, rein nationale Rechte sind in der globalisierten Welt nicht mehr ausreichend, und internationaler Schutz ist nur als Ergebnis einer durchdachten Strategie effektiv zu erlangen. Neben den im Rahmen internationaler Verträge von hier aus durchführbaren Verfahren ist auch eine Vernetzung mit kompetenten Kooperationspartnern im jeweiligen Schutzland wichtig.

Die Durchsetzung von Rechten im vorläufigen Rechtsschutz (auch die Abwehr kann eine Durchsetzung sein) erfordert eingehende Kenntnisse dieser speziellen Form der Prozessführung. Unkenntnis im Zusammenspiel zwischen (behaupteter) Rechtsverletzung und spezieller prozessualer Durchsetzbarkeit ist nicht selten Ursache für erhebliche Nachteile.

Digitalisierung (Unternehmen 4.0)

Zum Thema Digitalisierung (auch 4.0 genannt) wird aktuell sehr viel geschrieben und verbreitet. Wir haben eigene Erfahrung mit dem Thema seit langer Zeit. Neben der üblichen Nutzung von IT-Systemen (mit Computern zu arbeiten ist noch keine Digitalisierung im Sinne 4.0) setzen wir seit 2001 eine eigene digitale Archivierung ein. Auch das einfache Scannen von Belegen ist noch keine Digitalisierung im heutigen Sinn. Erst ein nahtloser digitaler Arbeitsablauf (Workflow), der ohne Medienbrüche abläuft (also nicht Scannen, Drucken, Bearbeiten, dann wieder Scannen), erfüllt die Voraussetzungen, die man mit dem Begriff "4.0" verbindet.

Wir beraten und unterstützen Sie bei diesen Schritten. Erfahrung ist hier zwingend erforderlich, um den ohnehin nicht leichten Schritt ohne übermäßige Reibungsverluste zu bestehen.

Digitalisierung ist ein Projekt, und ein Projekt kann in jeder Phase scheitern.

Arztpraxis (4.0) - Gründung - Nachfolge - Übernahme

Im Rahmen unserer Spezialisierung auf Ärzte bieten wir den Übergang in die digitale Welt (siehe oben) als Beratungs- und Serviceleistung an.

Ebenso beraten wir bei der Gründung, Übernahme oder Nachfolgeberatung von Arztpraxen (aller Größen oder Kooperationsformen). Zumeist ist eine sauber strukturierte Praxis Grundvoraussetzung für die Erzielung des gewünschten Preises. Eine saubere Struktur setzt neben einer modernen Verwaltung auch eine geklärte vertragliche Gesamtübersicht voraus. Wir beraten bei der Ermittlung und Klärung der konkreten Rechtssituation, und sind auch bei Änderung oder Anpassung von Vereinbarungen behilflich.

Ebenso beraten wir dann beim Übergang der Praxis auf neue Inhaber.

Gemeinnützigkeitsrecht - Vereine - Stiftungen - gGmbH - gUG

Gemeinnützige Institutionen sind in unserer heutigen Welt immer weiter und effektiver verbreitet und tätig, als dies noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Viele soziale Aufgaben werden inzwischen in dieser Form erfüllt und betreut, oft auch öffentlich gefördert.

Gemeinnützigkeit heißt mitnichten Steuerfreiheit - im Gegenteil. Gemeinnützige Organisationen müssen, um die Steuerbefreiung zu rechtfertigen, sehr genaue Voraussetzungen erfüllen (und einhalten), und nicht jede Tätigkeit einer solchen Organisation ist automatisch steuerbefreit (Umsatzsteuer fällt unabhängig von Gemeinnützigkeit bei Erfüllen der Voraussetzungen an).

Die Konzeption einer solchen Institution (neben Wahl der sinnvollen Rechtsform) bedarf ebenso eingehender Sachkenntnis, wie die Betreuung und Aufrechterhaltung der Voraussetzungen. Inzwischen sind die gemeinnützigen Organisationen in den Prüfungsfokus der Finanzverwaltung vorgerückt.

Erbrecht - Unternehmensnachfolge - Testament - Nachfolgeplanung

Wenige Formen des menschlichen Zusammenlebens sind nach Eintritt des Erbfalls mit solchen, zum Teil bitteremotionalen Folgen verbunden, wie das Erbrecht.

Viele Testamente sind nach mehreren Änderungen nicht mehr schlüssig, die Auslegung ist ausreichendes Betätigungsfeld für Anwälte und Richter, und endet häufig nach 2 oder 3 Instanzen in einem Vergleich.

Gute, faire, und transparente Planung vermeidet häufig den Streit in der nächsten Generation. Wer seine Nachkommen nicht absichtlich in einem die Familienzusammengehörigkeit vernichtenden Rechtsstreit enden sehen möchte, sollte zu Lebzeiten planen, und die Planung klar und nachvollziehbar dokumentieren.

Selbst Personen mit einem wenig vermögend wirkenden Lebensstandard sehen sich im Bereich der Großstädte oft problematischen Steuerbelastungsfragen ausgesetzt. Ohne sich vollständig zu entreichern können sie dennoch steueroptimiert vorweggenommene Teilübertragungen durchführen, die dann die Steuer mindert.

Private Equity / Real Estate und Immobiliengesellschaften

Sowohl im Rahmen der Erstellung von Steuererklärungen für Gesellschaften und Anleger als auch im Rahmen der Gestaltungsberatung beraten wir Sie im Bereich von Unternehmenstransaktionen, im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien sowie im Hinblick auf die laufenden steuerlichen Fragestellungen. Hierbei können wir Ihnen eine umfassende Beratung – sowohl in rechtlicher aus auch in steuerrechtlicher Sicht - bieten. Dies umfasst auch grunderwerbsteuerliche Aspekte sowie Möglichkeiten im Bereich des Umwandlungssteuergesetzes.

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