Herzlich Willkommen! Wir sind eine mittelständische Kanzlei mit Hauptstandort in Hamburg, sowie Beratungsstellen in Berlin, Perleberg, und Neuhaus.
Team der Kanzlei und Kooperationen
Steuerberater * 7
Rechtsanwälte *15
Wirtschaftsprüfer *2
Mitarbeiter25
Leistungsübersicht
Dr. Lüders & Partner - Viele Köpfe unter einem Dach!
Unser Unternehmen wurde am 1.9.1961 gegründet. Seit mehr als 61 Jahren begleiten wir unsere Mandanten. Unsere Mandanten sind zumeist Unternehmen des Mittelstandes sowie kleinere Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen. Durch unsere intern angeschlossene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Lüders & Kollegen AG können wir zudem klassische Jahresabschlussprüfungsleistungen aber auch prüfungsnahe Dienstleistungen anbieten. Grundsätzlich beraten wir die unterschiedlichsten Branchen. Einige Branchen bringen jedoch Besonderheiten mit sich, so dass im Laufe der Zeit bestimmte Bereiche besonders gewachsen sind. So betreuen wir mittlerweile eine Vielzahl an Bauunternehmungen sowie Unternehmen des Baunebengewerbes.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Betreuung von Piloten sowie von Unternehmen des Gesundheitssektors, hier vor allem Pflegeheime, Ärzte im Allgemeinen sowie sonstige Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten und ähnliche.
Themen der Kanzlei
Existenzgründung
Bei einer Gründungsplanung beziehen wir alle Bereiche eines Unternehmens ein. Sehr wichtig in der Gründungsphase ist etwa die Wahl der passenden Rechtsform. Diese Entscheidung hat gravierende steuerliche, gewerberechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Daher ist gerade bei dieser Frage eine professionelle Beratung oft die Basis für den weiteren Unternehmenserfolg.
n weiteren Schritten klären wir alle für die Gründung eines Unternehmens wichtigen Fragen:
- Wir prüfen, ob sich die Geschäftsidee umsetzen lässt.
- Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein tragfähiges Konzept.
- Wir erstellen einen „Fahrplan“ für die Umsetzung der passenden Rechtsform.
- Unsere Kanzlei berät Sie rund um Gründungsförderungen.
- Alle sozialversicherungsrechtlichen Fragen werden genau abgeklärt.
- Unser Team unterstützt Sie gerne bei Gesprächen mit der Bank und bei Finanzierungsfragen.
Baulohn - Ein Thema für Experten
Die Abrechnung von Löhnen im Bauhaupt- und -nebengewerbe gehört zu den kompliziertesten Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Neben den üblichen Fragestellungen der Sozialversicherung und Lohnsteuerpflicht sind schließlich auch die besonderen Bedingungen im Baugewerbe wie Schlechtwetterzeiten, notwendige Kurzarbeit und die Zahlungen für die SOKA zu berücksichtigen. Wer Spezialisten für die Baulohnabrechnung nicht selbst beschäftigen möchte, sollte das einem zuverlässigen Partner überlassen. Als kompetenter und auf Bauthemen spezialisierter Steuerberater verfügen wir sowohl über das notwendige Know-how als auch über eine langjährige Erfahrung.
In unserem Hause setzen wir eine zertifizierte Software für Lohnabrechnungen im Baubereich ein, die sowohl von den Sozialkassen als auch vom Finanzamt anerkannt wird. In regelmäßigen Updates werden nicht nur gesetzliche Änderungen eingepflegt, sondern auch die Beiträge der vielen verschiedenen Krankenkassen aktualisiert.
Vertragsprüfung beim Erwerb einer Immobilie
Ein Kaufvertrag ist immer gleich? Keineswegs! Denn ein Immobilienkaufvertrag für ein bebautes oder unbebautes Grundstück, für eine Eigentumswohnung oder für eine Gewerbeeinheit weist einige rechtliche Besonderheiten auf, die ein Laie kaum kennt. Schon allein die juristische Fachsprache des Kaufvertrags sorgt für Fragezeichen in den Augen des Käufers. Leider handelt es sich dabei teilweise um standardisierte Vertragsvorlagen, die nicht in jedem Fall wirklich passend sind! Sie beinhalten oftmals Standardklauseln, die in vielen Fällen – und längst nicht in allen! – zutreffen, die sich im Einzelfall jedoch überaus nachteilig auswirken können. Um diese und weitere rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie sich an Ihre Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft wenden. Wir übernehmen die Kaufvertragsprüfung in unseren Büros in Hamburg, Berlin oder Perleberg und finden für Sie die versteckten Risiken.
Grundsteuer-Reform
Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.
Uns und Ihnen bleibt recht wenig Zeit für die Vorbereitung und Erstellung der elektronisch zu versendenden Steuererklärungen. Aus dem Grunde haben wir bereits an umfangreichen Schulungen teilgenommen und ein sehr detailliert arbeitendes Programm verfügbar.
Holdings
Die Gründung einer Holdinggesellschaft bringt auf vielen Ebenen der Unternehmensführung Vorteile mit sich. Voraussetzung zur Holdinggründung sind zwei oder mehr Unternehmen. Die Mutter- wird alternativ als Dachgesellschaft bezeichnet und hält Vermögensanteile an der oder den Tochtergesellschaften. Die Holdinggesellschaft selbst ist kein Rechtsträger, sondern sie hält und verwaltet die vermögensmäßigen Beteiligungen ihrer Tochtergesellschaften. Heutzutage sind verwaltende sowie geschäftsführende Holdings die am meisten genutzten Holdingformen. Diese Ausführungen und Beispiele machen deutlich, dass mit Blick auf die Holdinggründung eine tiefgehende Beratungsnotwendigkeit besteht. Mit der professionellen Beratung zur rechten Zeit, wie sie unsere Kanzlei bietet, wird die Holdinggesellschaft für alle Unternehmensformen neuer sowie bestehender Firmen von Beginn an auf ein festes Fundament gestellt.