Bendel & Partner ist eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Franken. Wir beraten bundesweit Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen.
Team der Kanzlei
Rechtsanwälte 20
Mitarbeiter35
Leistungsübersicht
Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB
Unser eigener Anspruch ist einfach: Wir wollen Ihnen die bestmögliche rechtliche Beratung bieten.
Um dies zu erreichen, legen wir großen Wert auf eine umfassende und vorausschauende Rechtsberatung. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Rechtsgebiet, die Sie in ihrem jeweiligen Fachbereich hochspezialisiert und qualifiziert beraten. Gleichzeitig arbeiten unsere Experten bei Bedarf rechtsgebietsübergreifend zusammen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Bendel & Partner steht für unternehmerisches Denken, hohe fachliche Kompetenz und eine umfassende, hochqualifizierte Rechtsberatung aus einer Hand. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ziele und legen besonderen Wert auf eine individuelle, umfassende und wirtschaftlich sinnvolle Beratung. Unsere Mandanten profitieren nicht nur von dem individuellen Fachwissen Einzelner, sondern aufgrund der engen Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte untereinander von dem gesamten Know-How
Themen der Kanzlei
Privates Baurecht
Unsere auf das private Baurecht spezialisierten Anwälte unterstützen und beraten Auftragnehmer und Auftraggeber praxisnah bei der Planung und Verwirklichung ihrer Bauvorhaben.
Bereits in der Planungsphase Ihres Projektes gestalten und prüfen wir für Sie sämtliche Verträge sowie Ausschreibungsunterlagen und ermöglichen Ihnen eine reibungslose und erfolgreiche Vertragsgestaltung – sei es beim Bau eines Einfamilienhauses oder im Rahmen gewerblicher Großprojekte.
Durch baubegleitende Rechtsberatung während der Bauphase ermöglichen wir es Ihnen, schnell und flexibel auf Änderungen des Bauentwurfes, Nachträge, geänderte Mengen und Bauzeitverlängerungen zu reagieren.
Sofern eine streitige Auseinandersetzung nicht zu vermeiden ist, gewährleisten wir effektive Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir sind aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit den typischen Problemstellungen von Bauprozessen sowie Beweisverfahren vertraut.
Gesellschaftsrecht
Profitieren Sie von unserem Know-How und unserer Erfahrung sowohl bei der Gründung neuer als auch bei der Umstrukturierung oder Umwandlung bestehender Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie bei Gesellschafterauseinandersetzungen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Unterstützung der operativen Tätigkeit Ihres Unternehmens. Wir prüfen die für Ihr Geschäft wesentlichen Verträge mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und setzen Ihre Interessen auf Ihren Wunsch hin unmittelbar bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen durch.
Die enge Verknüpfung zu der Bendel Insolvenzverwaltung AG gewährleistet eine kompetente Beratung auch in Zeiten einer Krise bzw. der Insolvenz eines Unternehmens. Wir helfen Ihnen bereits bei den ersten Signalen für schwierige Situationen, Fehler zu vermeiden.
Vergaberecht
Wir beraten Auftraggeber bei der rechtssicheren Konzeption und Abwicklung von Vergabeverfahren. Auftragnehmern sichern wir die Wahrung ihrer subjektiven Rechte im gesamten Vergabeprozess und die Durchsetzung des Anspruchs auf Auftragserteilung.
Zu unserem Leistungsspektrum zählen unter anderem die Unterstützung bei der Entwicklung von Vergabestrategien, die Erstellung bzw. Prüfung von Vergabeunterlagen, die Mitwirkung bei der rechtlichen Bewertung von eingehenden Bieterangeboten, die Beratung in Bezug auf Rügenotwendigkeiten bei Verletzung vergaberechtlicher Anforderungen und die Klärung von Bieterfragen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Antragsteller, Auftraggeber oder beigeladenen Unternehmen in Nachprüfungsverfahren.
Vertriebsrecht
Der Absatz von Waren und Dienstleistungen sowie der Aufbau von entsprechenden Strukturen stellt für viele Unternehmer eine lohnenswerte, aber nicht ganz risikolose Herausforderung dar. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung in die Praxis.
Wir übernehmen für Sie u. a. die Erstellung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder prüfen bereits bestehende Vorlagen in Bezug auf Aktualität und Praxistauglichkeit.
Auch bei der Auflösung von bestehenden Strukturen können wir Ihnen beratend zur Seite stehen, überprüfen Ihre Handlungsoptionen und helfen Ihnen gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Insolvenzs- und Sanierungsberatung
Im Leben eines Unternehmens kann es vorkommen, dass dieses - oftmals unverschuldet - in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Je früher Sie sich in einem solchen Fall kompetent beraten lassen, desto größer sind die Sanierungschancen für Ihr Unternehmen.
Im Vordergrund steht dabei stets Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes und die umfassende Analyse der Ursachen, um Ihnen Wege aus der Krise aufzuzeigen und Lösungen für eine nachhaltige Sanierung zu entwickeln.
Sollte sich der Insolvenzantrag nicht vermeiden lassen, unterstützen wir Sie auch in dieser herausfordernden und unsicheren Situation.
Insolvenzanfechtung
Gute Verträge müssen insolvenzfest sein. Dies ist der Anspruch, den wir im Sinne unserer Mandanten bei allen Vertragsverhandlungen und bei allen Vertragsgestaltungen im Auge haben.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung profitieren Sie von unserem weit überschnittlichen Know-how in diesem Bereich.
Im Falle von Anfechtungsverfahren wahren wir Ihre Rechte als Insolvenzgläubiger und wehren unberechtigte Anfechtungsansprüche ab. Insolvenzverwalter unterstützen wir zur Massemehrung bei der Durchsetzung berechtigter Anfechtungsansprüche.
Individuelles Arbeitsrecht
Juristische Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treten nicht nur während eines Arbeitsverhältnisses auf. Auch vor Beginn - etwa bei diskriminierenden Bewerbungsverfahren - oder nach dem Ende einer Beschäftigung kommt es häufig zu Auseinandersetzungen.
Der individuelle Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen trägt zum geschäftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens bei. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, bei der Durchsetzung von Kündigungen und Abmahnungen oder der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände beraten wir umfassend und vorausschauend bei der Gestaltung oder Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages sowie in Haftungsfragen.
Nicht nur im Falle einer Kündigung helfen wir Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder die Bedingungen des Ausscheiden zu verhandeln. Auch bei Fragen zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeugnissen oder der
Kollektives Arbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht ist von den innerbetrieblichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der einen und Gewerkschaften und Betriebsräte auf der anderen Seite bestimmt.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts vertreten wir Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter sowie Sprecherausschüsse. Insbesondere beraten wir Sie bei der Erstellung und beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, sowie bei Fragen zu Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten.
Mietrecht und Pachtrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Nutzung von Immobilien unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen sowie Wohnraummietverträgen.
Wir bewerten bereits bestehende Verträge, zeigen Ihnen Optimierungspotenziale auf und stehen Ihnen bei der Umgestaltung einer Immobilie beratend zur Seite. Wir stellen Ihnen unser Know-how ferner im Rahmen der Vorbereitung und Begleitung einer beabsichtigten Immobilientransaktion zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Gestaltung etwa von gaststättenrechtlichen Vertriebsvereinbarungen.
Bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Mängelrechten, Mieterhöhungen, Kündigungen und Schadensersatzansprüchen verfügen wir über die für den gemeinsamen Erfolg unabdingbare Erfahrung.
Wohnungseigentumsrecht
Mit dem Erwerb von Wohnungseigentum werden verschiedene rechtliche Beziehungen zu unterschiedlichen Beteiligten eingegangen. Aufgrund unserer Expertise im gesamten Immobilienrecht bieten wir eine ganzheitliche Beratung auf höchstem Niveau, sei es für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Immobilienverwaltungen oder Projektgesellschaften.
Um Streitigkeiten zwischen den Beteiligten zu vermeiden, unterstützen wir Sie bereits im Rahmen der Gestaltung von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Verwalterverträgen, sowie bei der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen.
Regelmäßig überschneidet sich das Wohnungseigentumsrecht (WEG) mit Fragen angrenzender Rechtsgebiete. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten etwa aus dem Baurecht, Mietrecht oder Bauträgerrecht stellen wir Ihre ganzheitliche Beratung sicher.